Hinweise für Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Service

Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg haben jährlich 20 Stunden an Fort- und Weiterbildung zu absolvieren. Das gilt auch für Architekten im Praktikum (AiP/SiP).

Bei diesen ist der Nachweis von insgesamt 40 Fortbildungsstunden für die zweijährige AiP/SiP-Zeit Eintragungsvoraussetzung für die Eintragung als Architekt/Stadtplaner. Anders als in anderen Bundesländern werden in Baden-Württemberg Fortbildungsveranstaltungen nicht im Voraus anerkannt , d. h. dass grundsätzlich jede einschlägig berufsbezogene Fortbildungsmaßnahme dem Eintragungsausschuss vorgelegt werden kann.

Die Architektenkammer empfiehlt, dass sich Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen im Voraus vom Eintragungsausschuss der Architektenkammer bestätigen lassen, dass ihre Veranstaltung als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird. Für die Anerkennung gibt es keinen abschließenden Kriterienkatalog. Es sollte sich allerdings um themenbezogene Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung der Fach- und Sozialkompetenz des Architektenberufs in der Planungs- und Bautätigkeit handeln. Die Bereiche erstrecken sich vom öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, der Ausschreibung und Vergabe nach VOB, der Büro- und Projektorganisation bis hin zur Fortbildung im Bereich des Honorarrechts. Eine Produktpräsentation wird dagegen nicht als Fortbildungs- veranstaltung anerkannt. Vielmehr ist stets erforderlich, dass eine hinreichende „wissenschaftliche Tiefe“ oder „praktische Relevanz“ durch die Referenten über Produktinteressen hinaus sichergestellt ist.

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist durch Teilnahmebestätigung oder Teilnahmeurkunde, aus denen die Anwesenheitszeiten und Veranstaltungsinhalte hervorgehen, zu belegen. Ein entsprechender Hinweis kann der jeweilige Veranstalter in seine Veranstaltungshinweise aufnehmen, wenn zuvor Seitens der Architektenkammer das Anerkenntnis als Fortbildungsveranstaltung ausgesprochen wurde.

Der Hinweise könnte z. B. lauten:
„Der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg rechnet AiP/SiP bei nachgewiesener Teilnahme X Weiterbildungsstunden an.“

Anbieter von berufsbezogenen Veranstaltungen wenden sich mit Ihrem Programm/Flyer und einem Muster der Teilnahmebescheinigung unter Angabe der Dauer der Fort- und Weiterbildung schriftlich an den Eintragungsausschuss oder auch per Mail an eintragung spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de.

Ihre Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Elke Beihser-Klima

Elke Beihser-Klima
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-135
Fax: 0711 / 2196-121
beihser spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

Simone Simon

Simone Simon
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-115
Fax: 0711 / 2196-121
simon spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

Bettina Zeiher

Bettina Zeiher
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-137
Fax: 0711 / 2196-121
zeiher spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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