Wer sich um die Aufnahme in die Architektenliste bewerben will, muss seinen Erst- oder Zweitwohnsitz oder eine Niederlassung oder seine überwiegende Beschäftigung in Baden-Württemberg haben.
Der Bewerber oder die Bewerberin hat folgende Berufsbefähigungen nachzuweisen:
oder
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Architekten und Stadtplaner in die Architektenliste mit aufgenommen werden: Sie müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sein und dort über entsprechende berufliche Voraussetzungen verfügen.
Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg.

Elke Beihser-Klima
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-135
Fax: 0711 / 2196-121
beihser@akbw.de

Simone Simon
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-115
Fax: 0711 / 2196-121
simon@akbw.de

Bettina Zeiher
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-137
Fax: 0711 / 2196-121
zeiher@akbw.de