Nur wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin, Garten- und Landschaftsarchitekt bzw. Garten- und Landschaftsarchitektin, Innenarchitekt bzw. Innenarchitektin oder Stadtplaner bzw. Stadtplanerin und eine der genannten Berufsbezeichnungen mit dem Zusatz "im Praktikum" führen.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit; über die Bundesarchitektenkammer auch im deutschen und europäischen Raum. Durch ehrenamtliches Engagement können die Architekten und Architektinnen über gewählte Gremien Einfluss auf die Arbeit der Kammer nehmen.
Mit der Eintragung in die Architektenliste erhält der (Hochbau-)Architekt die Bauvorlageberechtigung nach der Landesbauordnung Baden-Württembergs § 43 Abs. 3 Nr.1, der Innenarchitekt das fachbezogene Bauvorlagerecht gemäss § 43 Abs. 3 Nr.2 .
Speziell für ihre Mitglieder bietet die Kammer ein breitgefächertes Beratungsangebot im Bereich von Architektur und Bauablauf, Büroberatung und Recht.
Durch ihre Mitgliedschaft haben Architektinnen und Architekten die Möglichkeit, kostenlos bzw. zu reduzierten Teilnahmegebühren an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen des kammereigenen Instituts Fortbildung Bau gGmbH teilzunehmen. Zu den jährlich über 320 Veranstaltungen gehören u.a. berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, Seminare und Symposien, Exkursionen, Werkstattberichte und viele kostenfreie Vorträge.
Die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architektenkammer bietet den Mitgliedern eine umfangreiche Altersversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente und Kinderzuschläge zu den Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten.
Mitglieder genießen den Schutz der Architektenkammer: In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geht die Kammer Wettbewerbsverstöße auf dem Weg der Abmahnung bzw. Unterlassungsklage offensiv an. Sie bekämpft die unberechtigte Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt bzw. Architektin, Innenarchitekt bzw. Innenarchitektin, Garten- und Landschaftsarchitekt bzw. Garten- und Landschaftsarchitektin, Stadtplaner bzw. Stadtplanerin, - die nur derjenige führen darf, der in die Architektenliste eingetragen ist - sowie wettbewerbswidrige Honoraranfragen und Verstöße gegen die Vergabeordnung. Um den Mitgliedern zuverlässig in solchen Fällen helfen zu können, bittet die Architektenkammer um Meldung von Verstößen.
Um ihren Mitgliedern mit Rahmenverträgen möglichst günstige Spezialbedingungen zu sichern, prüft die Architektenkammer die jeweiligen Konditionen der Anbieter. Derzeit bietet sie solche Verträge für die Architekten-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und für die sicherheitstechnische Betreuung für Architekturbüros; außerdem hat sie mit dem Informationsdienst der bfai ein Rahmenvertrag zum Thema Architekturexport abgeschlossen.
Zu den Serviceleistungen der Architektenkammer Baden-Württemberg gehören auch Informationsveranstaltungen für Architekten und Stadtplaner im Praktikum sowie ein kostengünstiger Literatur- und Recherchedienst.
Mitglieder erhalten monatlich kostenlos das "Deutsche Architektenblatt" (DAB). Mit seinem ca. 20-seitigen Regionalteil bietet es aktuelle Informationen über die Architektenarbeit in Bund und Land.
Ebenfalls kostenlos beziehen Mitglieder das Architektenrecht mit den für die Berufsausübung wesentlichen Regelungen.