
Die deutschen Architektenkammern haben gemeinsam mit dem Beuth-Verlag ein neues Online-Portal realisiert. Dort können sich exklusiv Kammermitglieder schnell und aktuell rund 500 für die tägliche Planungspraxis relevante DIN-Normen in einem kostengünstigen Abonnement abrufen. Die Auswahl umfasst dabei vor allem aktuelle Normdokumente, aber auch einige historische Normen, die beispielsweise durch einen statischen Verweis in Rechtsvorschriften weiterhin anzuwenden sind. Seit 20. September 2010 steht das Portal im Internet unter www.normenportal-architektur.de zur Verfügung.
Den Architektenkammern ist es nun gelungen, mit dem Beuth-Verlag einen günstigen Abonnementspreis auszuhandeln.
Ein Einzelplatzzugang kostet 198 Euro (netto, zuzüglich MWSt) im Jahr. Eine Fünf-Platz-Version – bis zu fünf Computer können sich gleichzeitig in das Portal einloggen – ist für 498 Euro (netto, zuzüglich MWSt.) im Jahr buchbar.
Die Nutzung ist nur im Abonnement möglich, die Bestellung bewirkt ein Abonnement für mindestens ein Jahr.
Zur Nutzung melden sich die Kammermitglieder direkt online im Portal an. Der Beuth Verlags überprüft bei den Kammern, ob eine Mitgliedschaft vorliegt. Nach Bestätigung der Kammermitgliedschaft erfolgt die Freischaltung des Portalzugangs. Die Nutzung ist dann mittels Passwort von jedem beliebigen Rechner möglich, beispielsweise auch unterwegs vom Laptop auf der Baustelle oder im Bauherrengespräch.
Die Volltexte der Dokumente können als PDF-Dateien ausgedruckt werden. Die Normen im Portal werden vierteljährlich aktualisiert, d.h. gegebenenfalls aktuellere Fassungen der ausgewählten Normen werden automatisch eingestellt.
Ein wesentlicher Vorteil ist die Auswahl der Normen ganz in der Verantwortung des Berufsstandes. Auswahlkriterium war der Alltagsnutzen für alle Kammermitglieder. Die aktuelle Liste wurde über die Bundesarchitektenkammer unter Beteiligung der Länderarchitektenkammern und des Ausschusses Planen und Bauen der Bundesarchitektenkammer erstellt. Die Normvorschläge der Fachrichtungen Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur sind bei der Auswahl berücksichtigt worden. Durch die mit dem Beuth-Verlag getroffene Vereinbarung besteht die Möglichkeit, auf künftige Normsetzungen und weitere Wünsche aus den Länderkammern zu reagieren und bis zur Höchstzahl von 500 Dokumenten Normen nachzumelden bzw. auszutauschen. Die Überprüfung bzw. weitere Begleitung der Normenauswahl wird Bestandteil der Arbeit des BAK-Ausschusses Planen und Bauen sein.
Die Vereinbarung umfasst ausschließlich vom DIN – Deutschen Institut für Normung – herausgegebene Normen und Dokumente. Regelsetzungen anderer Organisationen und Institutionen wie beispielsweise VDI oder auch dem Baugewerbe können daher nicht enthalten sein. Um einen ausreichenden Spielraum zu behalten, wurden jedoch die ATV'en der VOB Teil C aus der Auswahl herausgenommen. Zum einen sind diese üblicherweise meist kostengünstig und als Alltagswerkzeug in Papierform in den Büros bereits vorhanden. Zum anderen ist geplant, diese zum Gegenstand weiterer Angebots-Verhandlungen zum Portal "VOB-online" mit dem Beuth-Verlag zu machen. Ebenso sind Rechtstexte wie Gesetze und Verordnungen nicht Bestandteil der Vereinbarung, da diese im Internet in anderen Portalen wie www.gesetze-im-internet.de oder bei den zuständigen Ministerien in der Regel kostenlos abrufbar sind.
Normenportal Architektur des Beuth Verlag
Wie wohl jeder Planer aus eigener Erfahrung bestätigen kann, nehmen Umfang und insbesondere Bedeutung von Normen ständig zu. So war es bereits bisher Praxis, nationale Rechtsvorschriften wie Gesetze und Verordnungen durch Normung zu untersetzten, wie die Beispiele HOAI mit DIN 276 oder die Landesbauordnung mit der Liste der Technischen Baubestimmungen zeigen. Nach dem normenpolitischen Konzept der Bundesregierung soll diese Form der Regelsetzung zukünftig eher verstärkt werden und Normung als Basis der wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation dienen. Aber nicht nur öffentlich-rechtlich, sondern auch privatrechtlich bilden DIN-Normen einen Maßstab für einwandfreies technisches Handeln. DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder eben in Gesetzen und Verordnungen. Der Vorteil der einzelvertraglich vereinbarten Verbindlichkeit von Normen liegt darin, dass sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden lassen, weil die Normen eindeutige Festlegungen sind. Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen DIN-Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe. Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Anwender der Norm in dem Sinne, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Die Kenntnis zumindest über die wichtigsten DIN-Normen ist daher unabdingbares Rüstzeug für alle Architektinnen und Architekten.

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber@akbw.de