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Es wird zwei verschiedene Varianten geben: den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Ausweis. Welcher der beiden für Wohngebäude zu verwenden ist, richtet sich nach deren Größe und Baujahr. Hierzu werden detaillierte Angaben gemacht. Weder für den Verbrauchs- noch für den Bedarfsausweis wird es preisrechtliche Vorgaben geben, die Höhe des Honorars wird dem Markt überlassen. In der Folge schießen Spekulationen zu Leistungsumfang und Honorierung ins Kraut - zuletzt aufgrund eines Interviews mit Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (veröffentlicht im Bundesbaublatt 10/2006). Darin bezifferte dieser die "voraussichtlich entstehenden Kosten" für den Bedarfsausweis mit 80 bis 120 Euro. Eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage lieferte Lütke Daldrup allerdings nicht. Über die Rahmenbedingungen konnte man lediglich nachlesen, dass ein "vereinfachtes Verfahren" entwickelt wurde und sich die Preisangabe auf "kleinere Immobilien" bezöge. Nach allem, was über den neuen Energieausweis bisher bekannt geworden ist (EnEV 2006 - Verbrauchsausweise für Altbauten), werden die Vereinfachungen wohl insbesondere die Gebäudeaufnahme betreffen, bis hin zur "Bereitstellung der Gebäudedaten durch den Eigentümer". So soll die Begehung vor Ort komplett eingespart werden. Dies setzt allerdings voraus, dass eine umfassende und lückenlose Dokumentation des Gebäudes überhaupt vorhanden ist. Und selbst dann stellt sich die Frage, wie der Aussteller des Ausweises mit der pauschalen Forderung umgehen soll, dass er die Gebäudedaten seinen Berechnungen nicht zugrunde legen darf, "soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben." Wie ist Ihre Meinung dazu? Ab welchem Betrag arbeiten Sie als Energieberater oder Energieberaterin kostendeckend? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit! Auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer finden Sie weitere Informationen über den aktuellen Stand zur EnEV 2009. |



