Mit Kindern in der Stadt
Mit zukunftsorientiertem Bauen - ohne Barrieren können Architekten und Stadtplaner bereits heute einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und zur Steigerung der Lebensqualität insgesamt beitragen.
Standen Sie auch schon mal bepackt vor einer geschlossenen Tür und haben sich gefragt, wie diese Barriere am geschicktesten zu überwinden ist, ohne dass die Aktenberge dem Gesetz der Schwerkraft folgen? Sesam öffne dich gibt es nur im Märchen. Ein Schalter, der elektrisch die Tür öffnet, ist jedoch nachrüstbar. Eine Banalität - vielleicht. Mit Barrieren setzen wir uns in der Regel erst auseinander, wenn wir vorübergehend in der Mobilität eingeschränkt sind: Ein Sportunfall, der uns zur Nutzung von Gehhilfen nötigt, oder ein Ausflug mit dem Nachwuchs; Unebenmäßigkeiten auf der Straße haben schon so manchen Buggy zum Kippen gebracht. Interpretieren wir die demografischen Entwicklungen für das Bauen, heißt das aber, sinnvoller weise schon heute unsere Umwelt barrierefrei zu planen. Die Gesellschaft wird immer älter und möchte sich auch in diesem Lebensabschnitt möglichst komfortabel bewegen. Mit zukunftsorientiertem Bauen - ohne Barrieren können Architekten und Stadtplaner bereits heute einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und zur Steigerung der Lebensqualität insgesamt beitragen.
Selbstbestimmung statt Fürsorge
Die Realität sieht jedoch anders aus. Rund 6,6 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. Und obwohl das jeder zwölfte Einwohner ist, ist die barrierefreie Bauweise immer noch die Ausnahme. Mit dem neuen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde von der Bundesregierung ein grundlegender Paradigmenwechsel vollzogen. Selbstbestimmung statt Fürsorge soll nunmehr die Richtschnur der Integrationspolitik sein. Bereits 1994 wurde das Grundgesetz in seinem Artikel 3 Absatz 3 um den Satz ergänzt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Seitdem warten behinderte Menschen, dass aus diesem Grundsatz gelebte gesellschaftliche Wirklichkeit wird. Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz ist somit Ausdruck eines neuen Denkens in der Behindertenpolitik, bei dem der bürgerrechtliche Anspruch auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund steht. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit. Hindernisse, die der im Grundgesetz verankerten Chancengleichheit im Weg stehen, sind zu beseitigen. Das Gesetz ist auch eine Antwort auf die zunehmend wichtigen Fragen und Herausforderungen des demografischen Wandels. Nicht nur behinderte Menschen sollen sich diskriminierungsfrei im Alltag bewegen können - alle in unserer Gesellschaft profitieren von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen.

Die Grundlagen für barrierefreies Bauen sind bereits in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Das Baugesetzbuch bietet im § 9 Abs. 1 Nr. 8 (Inhalt des Bebauungsplans) und im §136 Abs. 3, Nr. 1b, c und 2c (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) die Möglichkeit, auf die besonderen Belange und Anforderungen von alten Menschen, von Behinderten oder auch von Kleinkindern einzugehen. Anforderungen an bauliche Anlagen werden über die Landesbauordnungen und deren Ausführungsvorschriften geregelt. Die im Entwurf vorliegende Musterbauordnung sieht im § 52 Barrierefreies Bauen vor, dessen Geltungsbereich sich auf alle öffentlich zugänglichen Bauten erstrecken wird. Ergänzungen betreffen die Aufzüge, Wohnungseingangstüren und die Erreichbarkeit von Wohnungen mit Aufzügen. Ziel dieser Vorschrift wird sein, alten und behinderten Menschen sowie Personen mit Kindern die ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die ebenfalls im Entwurf vorliegende DIN 18 030 (Barrierefreies Bauen) soll künftig die geltenden DIN 18 024 und 18 025 zusammenfassen und erweitern, zum Beispiel auf sensorische Behinderungen sowie die Barrierefreiheit bei Rettungswegen.
In Baden-Württemberg wurde bereits 1995 die Landesbauordnung um den § 39 Barrierefreie Anlagen ergänzt. Das neue Gleichstellungsgesetz führt daher hier zu keinen zusätzlichen Anforderungen.
Wertsteigerung von Immobilien durch barrierefreies Bauen
Am 1. Juli 2000 hat die Architektenkammer Baden-Württemberg die Beratungsgruppe Barrierefreies Bauen ins Leben gerufen. Die Erfahrungen der ersten zwei Jahre zeigen, dass sieben Jahre nach der LBO-Änderung die Architekten zum einen immer noch erhebliche Informationsdefizite habe, zum anderen aber auch - insbesondere bei kleineren Bauvorhaben und beim Bauen im Bestand - die Anforderungen als belastend empfinden. Eine Umfrage zum § 39 hat ergeben, dass zum Beispiel die Bewegungsflächen vor Treppenauf- und -abgängen, die aus Sicherheitsgründen mindestens 150 cm betragen müssen, der Mehrzahl große Probleme bereitet. Generell wird eine für Arbeitsstätten nach DIN 18 024 Teil 2 geforderte Behindertentoilette als ausreichend empfunden, wenn diese von einer allgemeinen Verkehrsfläche erreichbar ist. Im WC ist ein Wasserventil mit Wasserschlauch und ein Fußbodenablauf vorzusehen. Diese Anforderung verursacht - laut Umfrage - insbesondere in Altbauten generelle Einbau- bzw. Umbauprobleme und erhöhte Kosten. Detaillierte Informationen zur Umfrage sind im Geschäftsbereich Architektur und Medien erhältlich.
2003 - Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen
Der Rat der europäischen Union hat das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt. Es soll Anlass und Forum sein, um die Anstrengungen für gesellschaftliche und rechtliche Integration und Teilhabe behinderter Menschen auf nationaler wie europäischer Ebene zu stärken. Die Architektenkammer Baden-Württemberg wird daher künftig in ihrem Regionalteil des Deutschen Architektenblatts sowie im Internet unter www.akbw.de dieses Thema immer wieder aufgreifen, um Informationslücken zu schließen und für dieses wichtige Anliegen unserer Gesellschaft zu sensibilisieren. Derzeit wird ein Aktionspaket für die Kammergruppen vorbereitet, damit zusätzlich vor Ort Veranstaltungen durchgeführt werden können. Außerdem sind Schulungen für die Architekten und Stadtplaner im Praktikum sowie die PR-Referenten geplant. Die Landesgeschäftsstelle wird die Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, dem Städte-, Gemeinde- sowie Kreistag und natürlich dem Dachverband Integratives Planen und Bauen Stuttgart e.V. (DIPB) fortsetzen. Ein weiteres Ziel ist, dass in Wettbewerben die Forderung der Barrierefreiheit kein Lippenbekenntnis bleibt. In unseren Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen fließt dieses Kriterium verstärkt in die Wertung der Jury ein, wie das Ergebnis in Stuttgart zeigt. Helfen auch Sie mit, die Lebensqualität unserer Umwelt für alle Menschen zu verbessern.

Architektenkammer Baden-Württemberg
Geschäftsbereich Architektur und Medien


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