Berufsgerichte

Wir über uns

Mitglieder sind zur Beachtung der in der Berufsordnung geregelten Berufspflichten verpflichtet. Sie haben sich wegen berufswidriger Handlungen in einem berufsgerichtlichen Verfahren zu verantworten. Zu diesem Zweck sind durch die Berufsgerichtsordnung des Innenministeriums als staatliche Gerichte das Berufsgericht und als Berufungsinstanz das Landesberufsgericht für Architekten geschaffen worden. Als Sanktionen stehen den Gerichten Verweis, Geldbuße und bei besonders schwerwiegenden Fällen  die Löschung aus der Architektenliste zur Verfügung.

Zusammensetzung Berufsgericht

Die Zusammensetzung des Berufsgerichts finden Sie an dieser Stelle.

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Zusammensetzung Landesberufsgericht

Die Zusammensetzung des Landesberufsgerichts finden Sie hier.

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Berufsordnung

Der/die Architekt/in, der/die Stadtplaner/in, der/die Architekt/in und der/die Stadtplaner/in im Praktikum, ist bei Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der Berufsgrundsätze verpflichtet. Die Berufsordnung enthält die wichtigsten Berufsgrundsätze.

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Berufsgerichtsverfahren


Besteht der Verdacht einer berufswidrigen Handlung gegen ein Kammermitglied, wird durch eine Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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30.03.2012

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesgeschäftsstelle

Sinja Schmitt

Sinja Schmitt
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-118
Fax: 0711 / 2196-121
schmitt spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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