Schlichtungsausschuss

Wir über uns

Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist gem. § 23 Baden-Württembergisches ArchG und § 1 SchliO „die gütliche Regelung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und auswärtigen Architekten und Stadtplanern oder Dritten". Sofern ein auswärtiger Architekt, ein Stadtplaner oder ein Dritter beteiligt ist, kann der Schlichtungsausschuss nur mit dessen Zustimmung tätig werden. Kammermitglieder sind dagegen standesrechtlich verpflichtet, sich am Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Bei beruflichen Auseinandersetzungen zwischen Kammermitgliedern ist gem. Ziff. 1 Abs. 2 BO zunächst der Schlichtungsausschuss anzurufen ehe ein ordentliches Gericht tätig wird. Der Ausschuss verhandelt in der mündlichen Verhandlung mit einem Juristen als Vorsitzendem und zwei Architekten als Beisitzern.

Zusammensetzung des Schlichtungsausschusses

Die Zusammensetzung des Schlichtungsausschusses finden Sie hier.

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Schlichtungsordnung

Dem Schlichtungsausschuss obliegt die gütliche Regelung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern.

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15.02.2012

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesgeschäftsstelle

Alisa Mehicevic

Alisa Mehicevic
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-204
Fax: 0711 / 2196-121
mehicevic spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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