Die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architektenkammer bietet den Mitgliedern eine umfangreiche Altersversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente und Kinderzuschläge zu den Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten.
Die 4-jährige Amtszeit der gewählten Vertreter und Vertreterinnen endet am 31. Dezember 2011. Bis zum 28. August können Wahlvorschläge für die kommende Wahl eingereicht werden.