Nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Versorgungswerks besteht die Vertreterversammlung aus 19 Mitgliedern aus dem Teilnehmerkreis des Versorgungswerks. Davon entfallen auf die Architektenkammer Baden-Württemberg 13, auf die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein 3 und auf die Hamburgische Architektenkammer 3 Vertreter. Durch den Landesvorstand der Architektenkammer Baden-Württemberg werden 6 Vertreter, durch den Vorstand der Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein 1 Vertreter und durch den Vorstand der Hamburgischen Architektenkammer 1 Vertreter bestellt. Die Vertreterversammlung ist das ausschließlich mit Berufsangehörigen besetzte Beschluss-und Kontrollorgan des Versorgungswerks. Die Aufgaben der Vertreterversammlung ergeben sich aus § 7 der Satzung des Versorgungswerks.
Weitere Informationen auch zum Aufbau des Versorgungswerks sind hier abrufbar.
Durch Briefwahl sind getrennt für Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburgfolgende Vertreter zu wählen:
Eine gleich große Zahl von Stellvertretern wird in gleicher Weise gewählt bzw. bestellt.
Die Wahlzeit wurde vom Wahlausschuss auf 1. Oktober bis 31. Oktober 2011 festgelegt. Die Versendung der Wahlunterlagen mit einem Merkblatt zum Wahlverfahren wird in der zweiten Septemberwoche 2011 erfolgen.

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
Tel: 0711 / 2196-120
Fax: 0711 / 2196-121
morlock@akbw.de