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der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Regelungen zu Schlichtungsausschuss und Schlichtungsverfahren
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes mit Schreiben vom 7. März 2022 auf Antrag der Architektenkammer die von der Landesvertreterversammlung im am 10. Dezember 2021 eingeleiteten Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse zur Änderung der Schlichtungsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg (Ziffern 2, 3, 5, 15, 16, 17) genehmigt.
Ausfertigung und Bekanntmachung der genehmigten Änderungen erfolgte durch Veröffentlichung in Ausgabe 4/2022 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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