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Am 24. November 2023 wurde im Gesetzblatt Baden-Württemberg Nr. 20 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren vom 8. November 2023 veröffentlicht. Es trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Zum einen wurde so die Grundlage für durchgängig digital durchführbare baurechtliche Verfahren geschaffen, zum anderen die Nachbarbeteiligung beschränkt auf eine Benachrichtigung im Falle von Anträgen auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften.
Inhalt:
Einführung Änderungen der Landesbauordnung 2019 bis 2023 Text der ab 25. November 2023 gültigen Fassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg – LBO Anhang: Hinweise zu früheren LBO-Novellen und Gesetzesanpassungen Änderungshistorie: Quellen / Recherchehinweise
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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