Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 14. November 2014 – Az.: 45-2601.1/45 bekannt gemacht im GABl Nr. 12 vom 17. Dezember 2014, in Kraft ab 1. Januar 2015, außer Kraft seit 31. Dezember 2017 und ab 1. Januar 2018 ersetzt durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 20. Dezember 2017
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 14. November 2014 –Az.: 45-2601.1/45– wurde am 17. Dezember 2014 im Gemeinsamen Amtsblatt (GABl), S. 783 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2015 in Kraft; sie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieser Bekanntmachung wurde die Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 6. Juni 2012 (GABl. S. 587) ungültig. Die gegenüber dieser Fassung geänderten Stellen sind jeweils gekennzeichnet (blauer Fettdruck).
Neben den erforderlichen Aktualisierungen wie z.B. diversen Änderungen in der Anwendung der Eurocodes, beispielsweise beim Mauerwerksbau führte die LTB insbesondere auch
bauaufsichtlich gemäß § 3 Abs. (3) Landesbauordnung ein.
Inhalt des Merkblatts
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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