Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Das Seminar richtet sich an planend und bauleitend tätige Architektinnen und Architekten. Behandelt werden die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen im Bestand nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Landesbauordnung (LBO) unter Berücksichtigung der Grundzüge des Denkmalschutzes und des Nachbarrechts. Erörtert werden außerdem besonders praxisrelevante Konstellationen zum Thema Haftungsrisiken der Planung/Bauleitung gegenüber Bauherrinnen und Bauherren, Dritten und Behörden bei Verstößen gegen Baurechtsvorschriften.
Aus dem Inhalt:
Das Seminar gibt den Teilnehmenden einen Überblick über die für Maßnahmen im Bestand geltenden Baurechtsvorschriften unter Einschluss nachbarrechtlicher Abwehrrechte und unter besonderer Berücksichtigung von Haftungsrisiken von Architekt:innen gegenüber Bauherr:innen sowie Nachbar:innen und gegebenenfalls Behörden. Die wachsende Bedeutung der Baurechtskenntnisse für Architektinnen und Architekten soll anhand einschlägiger Beispiele aus der obergerichtlichen Rechtsprechung dargestellt werden.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.