Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist nichts Neues. Durch die erforderlichen Klimaanpassungen und das Reagieren auf strukturelle Veränderungen erlangt sie aber eine enorme Bedeutung. Insbesondere in kleinen Gemeinden machen sich zunehmend Leerstand und Brachflächen in Ortskernen bemerkbar. Hier ließe sich dem Mangel an Wohnraum – statt mit neuen Wohngebieten im Außenbereich – kreativ begegnen, doch durch Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen fehlen personelle und finanzielle Ressourcen, um die notwendige Innenentwicklung engagiert und mit Nachdruck voranzubringen.
Der Landesvorstand der Architektenkammer Baden-Württemberg hat daher in seiner Sitzung am 14. Februar 2022 die Geschäftsordnung eines Ortsentwicklungsbeirats beschlossen. Ziel dieses neuen Gremiums, das das Angebot des Mobilen Gestaltungsbeirats ergänzt, ist es, vor allem Kommunen ohne ausreichend besetztes Bauamt zu unterstützen und zu motivieren, die Potenziale ihrer Orte zu entdecken und über eine umfassende nachhaltige und strukturelle Verbesserung mit zeitgemäßen Wohnangebot und Nutzung des Gebäudebestands nachzudenken.
Nun suchen wir unter unseren Mitgliedern Kolleginnen und Kollegen der Fachrichtung Stadtplanung und Landschaftsarchitektur sowie Architektur mit nachzuweisender Erfahrung in Stadtteil- und/oder Ortsentwicklungsplanung sowie in den Bereichen Prozess, Instrumente, Förderprogramme und Beratungsangebote. Zu dem von Vorteil für die Tätigkeit sind Kompetenz in der Verfahrensbetreuung und Kommunikation. Die Expertise wird durch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen bzw. durch abgeschlossene Planungsaufträge gegenüber der AKBW nachgewiesen. Mail an: carmen.mundorff spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Geschäftsordnung des Ortsentwicklungsbeirats
Tel: 0711 / 2196-140
carmen.mundorff@akbw.de