Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der EuGH hat mit Urteil vom 18.01.2022 entschieden, dass die HOAI 2013 auf alle Verträge anzuwenden ist, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen worden sind. Damit ist die bestehende Rechtsunsicherheit für alle „Altfälle“ beseitigt worden. Der EuGH hat aber auch klargestellt, dass die fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtverletzung des EU-Rechts darstellt und eine Amtshaftung der BRD auslöst. Das bedeutet, sollte man mit einer Honorarklage nicht durchdringen und dies kausal aus der fehlerhaften Umsetzung der Richtlinie zurückzuführen sein, die BRD verklagt werden könnte.
Wie und warum der EuGH dies so entschieden hat und wann Ansprüche gegen die BRD geltend gemacht werden können, soll in diesem kurzen Abendseminar besprochen werden.
Aus dem Inhalt:
Das Seminar richtet sich an alle Büroinhaberinnen und -inhaber sowie Projektverantwortliche, zu deren Aufgabe die Abrechnung der erbrachten Leistungen gehört.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 21.07.2022. Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Tel: 0711 / 248386-310
heike.fuss@ifbau.de