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Die neue Bundesregierung hat sich entschieden, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einer ersten Novelle zu unterziehen. Diese wird am 01.01.2023 in Kraft treten.
Wesentliche Neuerung ist dann, dass die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude nochmals um rund 25 Prozent gegenüber dem bisherigen Standard verschärft werden, so dass offiziell von einem Effizienzhaus 55 gesprochen wird. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz werden indes nicht angepasst.
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 09.11.2022. Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
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