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Grundlage der Kostenplanung war lange Zeit die DIN 276:2008-12, Kosten im Bauwesen, Teil 1: Hochbau. Seit einiger Zeit liegt die neue Fassung DIN 276:2018-12, Kosten im Bauwesen, vor. Beide Fassungen werden in der Praxis angewendet. Sie unterscheiden sich in vielen Details, die durchaus von Bedeutung sind.
Die Kostenplanung von Architektinnen und Architekten steht seit jeher im Zusammenhang mit zahlreichen Rechtsvorschriften und technischen Regelwerken. Auch davon sind in den letzten Jahren zum Teil mehrere novelliert worden. Von besonderer Bedeutung sind die HOAI 2021, die DIN 277:2021-08 und im Jahr 2018 das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches als Grundlage für Verträge von Architekt:innen und Ingenieur:innen dient.
Die Aufgaben der Kostenplanung nach DIN 276, insbesondere in der neuen Fassung, entsprechen weitgehend, aber nicht vollständig, den Teilleistungen der HOAI. Diese Unterschiede sind für Auftraggebende wie Auftragnehmende relevant und müssen im Vorfeld der Beauftragung geregelt werden.
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