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Aufgrund des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 wurde die HOAI nun vom Gesetzgeber geändert. Mindest- und Höchstsätze sind soweit Vergangenheit. Künftig kann jederzeit in Textform eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Das Honorar kann, muss sich aber nicht mehr nach der neuen HOAI richten und ist somit vollständig frei vereinbar.
Im ersten Teil des Seminars werden folgende Rechtsfragen behandelt: Wie sichert man sich eine auskömmliche Vergütung, woran orientiert man sich, welche Vertragsregelungen müssen aufgenommen werden und wie sind Vertragshonorare sinnvoll zu gestalten und zu ermitteln? Hierbei soll sowohl eine für Architektinnen und Architekten als auch für Bauherrinnen und Bauherren ausgewogene Regelung erarbeitet werden, die auch Möglichkeiten der Honoraranpassungen vorsieht.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
Im zweiten Teil des Seminars werden Hilfsmittel an die Hand gegeben, um per Expresskalkulation den Soll-Jahresumsatz einschließlich Einstufung des kalkulatorischen Unternehmergehalts zu berechnen und um die Expresskalkulation von Individualstundensätzen durchzuführen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils kommt der Kalkulation für die Projektarbeit eine enorm wichtige Rolle zu.
Bei Regelung Honorar HOAI:
Ohne Regelung Honorar HOAI:
Honorarbudget ohne Regelung HOAI: Auf Basis eines exemplarischen Stundensatzes, einem hierfür abgeleiteten exemplarischen Stundenaufwand – kombiniert mit dem Individual-Stundensatz – wird in einer Modellrechnung eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ein mögliches Honorarbudget (Minder-, Mehrbudget) kalkuliert werden kann. Dies dient bei Regelung ohne HOAI dann dazu, bspw. ein bürospezifisches Angebot abzugeben.
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Building Information Modeling (BIM) dient dem Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken und unterstützt die Zusammenarbeit unter den Projektbeteiligten. Start des nächsten BIM-Lehrgangs am 13.06.2023
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