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Baubeteiligte sprechen zwar von anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.), wissen aber nicht so recht, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der im Einzelfall mit Leben zu füllen ist. Im Bauwesen haben die a.R.d.T. eine zentrale Bedeutung, sie sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei allem, was gebaut wird, zu beachten. Sie gelten als Mindeststandard und lassen sich i.d.R. sogar durch vertragliche Einzelvereinbarungen nicht aushebeln. Das hat aber zur Folge, dass „Regelwerke“ (z.B. DIN-Normen), die unter Sicherheitsaspekten (hohe) Vorhaltemaße beinhalten und damit mehr als das Mindestmaß beschreiben, nicht anerkannte Regeln der Technik sind.
Nach derzeitiger juristischer Definition erfordern Regeln zu deren Anerkennung, dass sie in den jeweils betroffenen Fachkreisen bekannt sind. Das ist technisch nicht zu begründen, da Mehrheitsmeinungen in bestimmten Fachkreisen zutreffen, man es aber auch kollektiv falsch machen kann. Daher müssen Regeln zuallererst richtig sein. Wenn sie das sind, kommt es weniger bis nicht mehr auf eine Anerkennung an, da Mehrheitsmeinungen nicht die Physik determinieren können.
Ziel ist es nicht, den Begriff a.R.d.T. „abzuschaffen“, sondern die mittlerweile nicht mehr passende Definition zu erkennen. A.R.d.T. sind nach den unterschiedlichen Bedeutungen in Perspektive und Retrospektive zu beleuchten und mit neuem, den derzeitigen Bedürfnissen gerecht werdenden Inhalten zu füllen. Damit soll die im juristischen Sinne notwendige Lückenschließung der bewusst offenen Formulierungen in z.B. §633 BGB zum Nachweis der Verwendungseignung erhalten werden. Dabei geht es (aus juristischer Sicht) darum, Vertrauen in eine Bauweise zu haben, dass sie (perspektiv)
uneingeschränkt verwendungsgeeignet sein wird und das insbesondere nach Verlust der Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen. Inhalte:
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