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Im Rahmen des vom Ministerrat des Landes beschlossenen Entlastungspakets zum „spürbaren Bürokratieabbau“ ist auch die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) überarbeitet worden. Diese ist in der Landesverwaltung im Bereich der Unterschwellenvergabe für die entgeltliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen – und damit auch Architektenleistungen – anwendbar. Der persönliche Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von Aufträgen durch Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes sowie landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, nicht hingegen von Kommunen.
Die VwV Beschaffung ermöglicht es den Vergabestellen, bei ihren Beschaffungen deutlich stärker als bisher qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund zu rücken. Sie stellt außerdem den Anspruch an sich verständlicher und anwenderfreundlicher zu sein. In diesem Sinne ist sie radikal von 59 auf 12 Seiten gekürzt worden. Nach eigenen Angaben des Staatsministeriums Baden-Württemberg hat man darauf verzichtet Regelungsinhalte, die bereits an andere Stelle geregelt sind zu wiederholen und will nun vermehrt auf die Entscheidungskompetenz und das Fachwissen der Beschäftigten der Landesverwaltung vertrauen, die „wissen, dass sie auch weiterhin wirtschaftlich beschaffen müssen“.
Die Verwaltungsvorschrift regelt unter anderem die Wertgrenzen für Vergabeverfahren, die merklich erhöht worden sind und dem Anwender, ganz im vorgenannten Sinne, mehr Freiheiten einräumen sollen:
Vergabeverfahren
Alte Wertgrenze
Neue Wertgrenze
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
100.000 €
221.000 €
Verhandlungsvergabe
50.000 €
Direktauftrag
5.000 €
Die Festsetzung der Wertgrenzen ist dabei zunächst auf 3 Jahre befristet. Ob die getroffenen Maßnahmen den gewünschten Effekt zeigen, wird in einer Evaluation Ende 2026 überprüft werden.
Die Novellierung ist am 23.07.2024 beschlossen und im Gemeinsamen Amtsblatt der Landesregierung bekannt gemacht worden. Sie tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
VwV Beschaffung:VwV_Beschaffung_vom_23._Juli_2024__Inkrafttreten_zum_1._Oktober_2024.pdf (baden-wuerttemberg.de)
Interview mit Staatsminister Dr. Florian Stegmann:Land macht Direktaufträge bis 100.000 Euro möglich: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)