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Ganz unterschiedliche Aspekte und Ansatzpunkte verfolgte der Wettbewerbstag 2024, der am 11. Oktober im Haus der Architektinnen und Architekten stattfand. Neben leidenschaftlichen Vorträgen zur Wettbewerbskultur sowie informativen Beiträgen zu Selbstpräsentation und Recht bei Vergabeverfahren bot die Veranstaltung die Möglichkeit zum Blick über den Tellerrand – auf die Nachbarländer Österreich und Schweiz.
Für Insider wenig überraschend war der Bericht von Nicolai Blank, competitionline Verlag, Berlin, demzufolge Baden-Württemberg im deutschlandweiten Vergleich als „Wettbewerbskönig“ hervorsticht. Jede siebte Ausschreibung sei ein Wettbewerb. Nichtsdestotrotz seien Wettbewerbe weiter rückläufig. Dabei werden laut Blank insbesondere offene Wettbewerbe seltener.
Die Wettbewerbslandschaft weiter zu fördern, sei die Aufgabe aller, sagte denn auch Prof. Jens Wittfoht, wittfoht architekten, Stuttgart, und betonte, dass alle Architektinnen und Architekten in der Verantwortung stünden, Bauherrschaften von Wettbewerben zu überzeugen.
Praktische Tipps zur optimalen Vorbereitung auf die zweite Stufe von VgV-Verfahren, das eigentliche Verhandlungsverfahren, gab Margrit Goral, AKA Architekturkommunikation, Düsseldorf. Hilfreich wäre einerseits, die eigenen Projekte gut zu dokumentieren, um jederzeit auf Referenzobjekte zurückgreifen zu können, und andererseits, die eigenen Mitarbeiter und deren jeweilige Expertise zu kennen, um beim Wettbewerb mit besonderer Erfahrung zu punkten. Die eigene Präsentation ist laut Dr. Fred Gresens, Vorsitzender des Kammerbezirks Freiburg und des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der AKBW, nicht zu unterschätzen: So komme es vor, dass Büros aufgrund ihrer Selbstdarstellung den ersten Platz womöglich sogar wieder verspielten.
Der Blick von rechtlicher Seite kam von Dr. Corina Jürschik-Grau, Oppenländer Rechtsanwälte, Stuttgart. Sie stellte klar, dass die Rüge „ein wirkungsvolles und manchmal notwendiges Korrektiv im Vergabeverfahren darstellt, ohne das kein gerichtliches Nachprüfungsverfahren möglich ist.“ Dabei brauche die Rüge keine besondere Form und auch die Einreichung via Vergabeplattform sei rechtlich gesehen nicht zwingend. Wichtig sei jedoch, dass sie eindeutig als Rüge formuliert würde und zur Nachweisbarkeit am besten gut dokumentiert über mehrere Kanäle verschickt würde.
Ein Highlight des diesjährigen Wettbewerbstags bildete die Verleihung der Auszeichnung „Auslober des Jahres 2024“ an die Stadt Rottweil. Stephan Weber, Vizepräsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, würdigte in seiner Laudatio die Gewinnerin für ihren „Anspruch, Mut und Weitsicht, durch Wettbewerbe und deren Umsetzung einen Mehrwert für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.“
Konsens herrschte darüber, dass Wettbewerbe möglichst niederschwellig auszuloben seien, um auch jungen Kolleginnen und Kollegen die Teilnahme zu ermöglichen. Aber wie begegnet man der Angst der Bauherrschaft vor der fehlenden Erfahrung junger Büros? In der vermeintlichen Schwäche die Stärke erkennen! So die Antwort von Patrick Gmür, Steib Gmür Geschwentner Kyburz Architekten, Zürich. Etwas mit unvoreingenommenen Augen zu betrachten, berge große Vorteile, zeigte sich der Schweizer überzeugt. Die Kraft unkonventioneller Lösungen könne nicht hoch genug bewertet werden.
AKBW-Vizepräsident Stephan Weber verlieh die Auszeichnung im Rahmen des Wettbewerbstags am 11. Oktober in Stuttgart. In Vertretung des Rottweiler Oberbürgermeisters Dr. Christian Ruf nahm Stadträtin Gabriele Schneider die Urkunde entgegen.