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            • Eintragen lohnt sich
                Guidelines AiP/SiP (englisch)
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              Vom Gespräch über den Plan bis zum fertigen BauFoto (l): Martin Baitinger, Böblingen; Architekt/Foto (r): herter + krauss freie architekten, Wangen im Allgäu

              Die Arbeit von Architektinnen und Architekten

              Vom Gespräch über den Plan bis zum fertigen Bau
              Foto (l): Martin Baitinger, Böblingen; Architekt/Foto (r): herter + krauss freie architekten, Wangen im Allgäu
              • Baukultur
              •  
              • Architektur
              •  
              • Was machen Architekt*innen?
              •  

              Leistungsangebot und Berufsbild

              Ob Neu-, Um- oder Ausbau, ob Modernisierung oder Instandhaltung – dank ihrer umfassenden Ausbildung sind Architekten und Architektinnen in allen Bereichen kompetente Ansprechpartner. Bei der Gebäudeplanung berücksichtigen sie technische, wirtschaftliche und gestalterische, gesellschaftlich-soziale und ökologische Gesichtspunkte.

              Sie bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an, die in neun klar definierten Schritten verläuft. Diese Leistungen sind nur insoweit zu erbringen, wie sie zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges, das im Wesentlichen mangelfreie Erstellen des Bauvorhabens, erforderlich sind.

              Die neun Leistungsphasen nach HOAI

              In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10). Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.

              1. Im Rahmen der "Grundlagenermittlung" klären Bauherrschaft und Architekt die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest. Es geht um Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine.
                2 %

              2. Während der "Vorplanung" fasst der Architekt oder die Architektin alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeitet ein Planungskonzept, untersucht alternative Lösungsmöglichkeiten und macht dazu die ersten Skizzen. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse, die Außendimensionen und geben Aufschluss über Zufahrten, die Nachbarbebauung und Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nimmt der Architekt eine Kostenschätzung vor (nach DIN 276) und es gibt erste Vorverhandlungen mit Behörden. Ein Terminplan wird erstellt.
                7 %

              3. Die nächste Leistungsphase ist die "Entwurfsplanung". Hat sich der Bauherr für einen Entwurf entschieden, arbeitet ihn die Architektin stufenweise aus. Sie integriert die Beiträge der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure und legt dem Bauherrn schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem Stadium noch einfach. Der Architekt fertigt jetzt für den Bauherrn die Kostenberechnung nach DIN 276 an. Der Terminplan wird fortgeschrieben.
                15 %

              4. Es folgt die "Genehmigungsplanung". Bevor der Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Der Architekt kennt die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht; er weiß auch, wie und wo eventuelle Zuschüsse zu bekommen sind und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. Die Architektin erarbeitet alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und reicht sie bei den Behörden ein.
                3 %

              5. Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, müssen Bauunternehmen, Handwerker, Techniker, Sonderfachleute und Fachfirmen wissen, was zu tun ist. Dafür erarbeitet der Architekt die detaillierte "Ausführungsplanung" in Form von Ausführungs- Detail- und Konstruktionszeichnungen (Maßstab 1:50 bis 1:1; bei Innenräumen 1:20 bis 1:1).
                25 %

              6. Innerhalb der "Vorbereitung der Vergabe" stellt die Architektin genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordiniert die Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten. Es wird ein Vergabeterminplan erstellt.
                10 %

              7. Im Rahmen der "Mitwirkung bei der Vergabe" holt er Angebote von Firmen und Handwerkern ein. Er prüft und vergleicht sie nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Das billigste ist nicht immer das kostengünstigste Angebot. Der Architekt berät den Bauherrn bei der Entscheidung und Auftragsvergabe. Auftraggeber ist der Bauherr. Alle Angebote, zusammen mit Honoraren und sonstigen Gebühren, stellt der Architekt nach DIN 276 in einem Kostenanschlag zusammen. Dieser Kostenanschlag dient der Bauherrschaft bei der Durchführung zur Kostenkontrolle.
                4 %

              8. Während der "Objektüberwachung/Bauüberwachung" koordiniert und kontrolliert der Architekt alle bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle. Er sorgt für die Einhaltung des Terminplans und achtet darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Architektin stellt den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest und sorgt für die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen. Bei etwaig festgestellten Mängeln überwacht sie deren Beseitigung. Es erfolgt eine systematische Dokumentation.
                32 %

              9. Ist das Haus fertig und der Schlüssel an den Bauherrn übergeben, ist die Arbeit des Architekten noch nicht getan; es schließt sich die Phase der "Objektbetreuung und Dokumentation" an: Der Architekt macht wiederum nach DIN 276 die Baukostenabrechnung, die auch als Grundlage für Banken, Bausparkassen und das Finanzamt dient. Er dokumentiert das Ergebnis und sorgt bei etwaigen Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen. Nicht zuletzt ist er für spätere Instandhaltung und Instandsetzung sowie bei etwaigen Modernisierungen und Umbauten der Ansprechpartner für den Bauherrn.
                2 %

              In Summe ergeben alle neun Leistungsphasen 100 Prozent.

                 

              Die Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" sind gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Architekturstudium mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing.", "M.A." oder "M. Arch." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Architekten. Die Architektenkammer wacht über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Architektur.

              Rückfragen / 07.03.2019

              Ihre Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

              Martina Kirsch (Architektin)

              Martina Kirsch

              Architektin

              Tel: 0711 / 2196-141

              martina.kirsch@akbw.de
              Jochen Stoiber (Architekt)

              Jochen Stoiber

              Architekt

              Tel: 0711 / 2196-148

              jochen.stoiber@akbw.de

              Beispielhaftes Bauen

              7495_1.jpg
              Stuttgarter Tor
              7667_1.jpg
              Sanierung Hölderlinhaus und Anbau
              7724_1.jpg
              Kinderhaus Hessental

              Ansprechpartner/-innen

              • Landesgeschäftsstelle
              • Institut Fortbildung Bau
              • Haus der Architekten

              Baukultur

              • App: Architekturführer
              • Architektur macht Schule
              • Architekturpreise
              • Beispielhaftes Bauen
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