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          Fotos v.l.n.r.: Bernhard Müller (1), Thomas Ott (2), Roland Halbe (3), Wilfried Gronwald (4), Thomas Riedel (5), J. Pollak (6), Olaf Herzog (7,10), Werner Huthmacher (8), Guido Kirsch (9), Michael Schnell (11), Jens Weber (12)

          Tipps zur Teilnahme
          am Beispielhaften Bauen

          Fotos v.l.n.r.: Bernhard Müller (1), Thomas Ott (2), Roland Halbe (3), Wilfried Gronwald (4), Thomas Riedel (5), J. Pollak (6), Olaf Herzog (7,10), Werner Huthmacher (8), Guido Kirsch (9), Michael Schnell (11), Jens Weber (12)
          • Baukultur
          • Beispielhaftes Bauen
          • Tipps zur Teilnahme

          Die Auszeichnungsverfahren leisten durch das Sensibilisieren der Öffentlichkeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Baukultur. Gleichzeitig bieten sie sowohl der Bauherrschaft als auch der Architektenschaft die Chance, durch prämierte Objekte bekannt zu werden. Doch bevor die Auszeichnungen vergeben werden können, sind wir insbesondere bei der Durchführung auf die Unterstützung der Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen angewiesen. Nur eine sorgfältig vorbereitete und gestaltete Einreichung erlaubt es der Jury, sich ein Bild vom Objekt zu machen.

          Die 8-seitige Auslobungsbroschüre mit Objektmeldeblatt

          Die Auslobung erfolgt in der Regel im Frühjahr und im Sommer eines Jahres, ca. zwei Monate vor der Jurysitzung. Sie wird im Deutschen Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg, im Internet auf unserer Homepage und in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Nähere Informationen zu den Teilnahme­bedingungen und aktuellen Terminen sind der jeweiligen Auslobungsbroschüre zu entnehmen, die bei dem entsprechenden Kammerbezirk oder in der Landesgeschäftsstelle abgerufen werden kann. Die Mitglieder der Kammergruppen, in deren Land- oder Stadtkreis das Verfahren stattfindet, bekommen die Ausschreibungsbroschüre direkt von ihrem Bezirk zugeschickt.

          Die Auszeichnungsverfahren zeigen leider immer wieder, dass die Darstellung der eingereichten Objekte für die Beurteilung der Jury bisweilen leider nicht so beispielhaft ist. So fand z.B. eine Jury vor kurzem ein in die engere Wahl genommenes Objekt nicht, weil eine falsche Adresse angegeben war. Um in künftigen Verfahren solche Fehler zu vermeiden, geben wir an dieser Stelle einige Tipps, die Sie wie eine Checkliste nutzen können:

          Teilnahmebedingungen vorab klären

          • Liegt das eingereichte Objekt im entsprechenden Land- oder Stadtkreis?
          • Ist es im genannten Zeitraum tatsächlich fertiggestellt?
          • Ist die Bauherrschaft mit der Einreichung einverstanden – Unterschrift notwendig – und für eine etwaige Innenbesichtigung an den genannten Terminen vor Ort erreichbar? Oder ggf. die Nutzer?
          • Welche Projektbeteiligten sind außer dem Architekten/der Architektin zu nennen? (Garten- und Landschaftsarchitekt/Garten- und Landschaftsarchitektin, Innenarchitekt/Innenarchitektin, Stadtplanerin/Stadtplaner, Fachingenieure, Künstler usw.)
          • Ist auch die Bauherrschaft mit einer Veröffentlichung einverstanden? Die Dokumentation der ausgezeichneten Arbeiten ist ein wesentlicher, nachhaltiger Bestandteil des Verfahrens.
            Bitte klären Sie Ihre Bauherrschaft über den Umfang der Veröffentlichungen auf: Berichterstattung in der Presse, Veröffentlichung in der Broschüre und der Online-Datenbank zum Beispielhaften Bauen, Ausstellungen, App.

          Was ist unbedingt einzureichen? – Beurteilung des Objekts ermöglichen

          • Vollständig ausgefüllte Objektmeldung (inkl. Telefonnummern von Bauherr/in und Architekt/in, Ansprechpartner vor Ort, evtl. Nutzer, z.B. Kindergartenleitung, Schulrektoriat, Leiter von Wohnheimen etc.)
          • Auf einem Karton (Format maximal 84 x 84 cm) aufkaschierte Objektdarstellung mit

            • Kurzbeschreibung des Objekts, siehe Bewertungskriterien
            • aussagekräftigen Fotos; davon mindestens eine Gesamtansicht, die die Einordnung des Objekts in die Umgebung zeigt; beim Bauen im Bestand zusätzlich Fotos, die einen Vorher-Nachher-Vergleich zulassen (Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial)
            • Lageplan, Grundrisse, eventuell weitere geeignete Unterlagen wie z. B. Schnitte, Ansichten, Isometrien
            • bei Innenraumgestaltungen die entsprechenden Unterlagen
            • [Alternativ ist eine BDA-Tafel zugelassen, die bereits zum Auswahlverfahren Hugo-Häring-Preis gestaltet wurde]

          • Kopie der einseitigen Kurzbeschreibung lose beigefügt, maximal eine DIN A4 Seite, die auf die Besichtigungstour mitgenommen wird, um evtl. vor Ort aufkommende Fragen beantworten zu können
          • Überweisungsbeleg über 50 Euro je Objekt. Bei mehreren Einreichungen kann die Gesamtsumme auf einer Überweisung vorgenommen werden
          • Tafelansicht, Ausdruck max. DIN A3

          Ausgezeichnet! – Gestaltung der späteren Ausstellungstafeln

          Erst später – im Falle einer Auszeichnung – wenn die ausgezeichneten Objekte in einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden, ist eine Ausstellungstafel zu gestalten, die Sie von uns bekommen. Dieser Tafel mit einheitlicher Kopfzeile liegen Gestaltungsrichtlinien zugrunde, die Sie gerne vorab auf Anfrage erhalten, wenn Sie Ihr Layout dem Gestaltungsraster schon bei der Einreichung anpassen möchten.

          Der Aufbau orientiert sich am Grundraster. Die linke Spalte bleibt frei (bis auf kleine Bilder oder Bilderläuterungen). Texte werden als linksbündiger Flattersatz gesetzt, ein- oder zweispaltig.

          Ausgezeichnet! – Einreichung von Bildmaterial

          Gleichzeitig mit der Information über Ihre Prämierung werden wir Sie um die rasche Einreichung von druckfähigem Bildmaterial für die Weitergabe an die örtliche Presse bitten. Beachten Sie hierzu bitte unser Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial frei von Rechten Dritter.

          Auch für die Broschüre benötigen wir Fotos. Insgesamt bis zu fünf Bilder des Objekts werden nach der Preisverleihung gemeinsam mit von Ihnen als wichtig angesehenen Informationen in unserer Datenbank Beispielhaftes Bauen und ggf. in unserer App veröffentlicht.

          Auszeichnungsverfahren im Jahr 2019

          ♦ Alb-Donau-Kreis/Ulm 2012-2019
          ♦ Landkreis Karlsruhe 2013-2019
          ♦ Landkreis Lörrach 2012-2019
          ♦ Landkreis Ludwigsburg 2013-2019
          ♦ Rhein-Neckar-Kreis 2009-2019
          ♦ Stuttgart 2015-2019

          Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg.

          Architektur und Medien / 07.02.2019

          Ihre Ansprechpartnerinnen

          Carmen Mundorff (Geschäftsführerin<br>Architektur und Medien)

          Carmen Mundorff

          Geschäftsführerin
          Architektur und Medien

          Tel: 0711 / 2196-140

          carmen.mundorff@akbw.de
          Jutta Ellwanger (Architektur und Medien)

          Jutta Ellwanger

          Architektur und Medien

          Tel: 0711 / 2196-142

          jutta.ellwanger@akbw.de
          Maren Kletzin (Architektur und Medien)

          Maren Kletzin

          Architektur und Medien

          Tel: 0711 / 2196-117

          maren.kletzin@akbw.de

          Merkblatt zur Einreichung von Bildmaterial

          Was Sie beim Erstellen und der Einreichung von Bildmaterial beachten sollten, lesen Sie in unserem

          Merkblatt 426

            Ansprechpartner/-innen

            • Landesgeschäftsstelle
            • Institut Fortbildung Bau
            • Haus der Architekten

            Baukultur

            • App: Architekturführer
            • Architektur macht Schule
            • Architekturpreise
            • Beispielhaftes Bauen
            • Innenarchitektur
            • Landschaftsarchitektur
            • Stadtplanung
            • Tag der Architektur

            Planung

            • Barrierefreies Bauen
            • Bauen im Bestand
            • Energieeffizientes Bauen
            • Nachhaltiges Bauen
            • Sachverständigenwesen

            Berufspolitik

            • HOAI-Diskussion
            • Stellungnahmen
            • Wohnungsbau

            Fortbildung

            • Alle anerkannten Fortbildungen
            • Fortbildungspflicht
            • Informationen für Bildungsträger
            • Informationen für Mitglieder

            Institut Fortbildung Bau

            • After-Work Seminare
            • ESF Fachkursförderung
            • IFBau für AiP und SiP
            • IFBau Seminar-Suche
            • Teilnahmebedingungen
            • Veranstaltungsorte
            • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

            Kammerorgane

            • Kammerwahlen 2018
            • Gremien
            • Kammergruppen

            Recht

            • Architektengesetz und Kammerordnungen
            • Berufsrecht
            • Gesellschaftsrecht
            • Datenschutz / DSGVO für Architekten
            • Planungs- und Baurecht
            • Privates Baurecht, VOB/B
            • Steuerrecht
            • Vergabe und Wettbewerb

            Service

            • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
            • Büroberatung
            • Fachlisten: Aufnahme in ...
            • Fachlisten: Abruf von ...
            • Für AiP und SiP
            • Für Bauherrinnen und Bauherren
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            • Für Planer und Planerinnen
            • Für die Presse
            • Rahmenvereinbarungen
            • Weltweit: Auslandsmärkte

            Datenbanken

            • Architektenliste / Fachlisten
            • Beispielhaftes Bauen
            • Büroverzeichnis Architektenprofile
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            • Kleinanzeigen
            • Veranstaltungskalender

          Architektenkammer Baden-Württemberg

          Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon: 0711-2196-0 Telefax: 0711-2196-101 E-Mail: info@akbw.de
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