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                Städtebauliche Innovationsbereiche

                • Berufspolitik
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                • Städtebauliche Innovationsbereiche
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                Position der Architektenkammer Baden-Württemberg zum Planungsinstrument "Städtebauliche Innovationsbereiche" (BID)

                Das Land Baden-Württemberg arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Stärkung innerstädtischer Einkaufsquartiere. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer will die Landesregierung es Städten und Gemeinden ermöglichen, Business Improvement Districts (BID) einzurichten.

                Ein BID ist eine räumlich festgelegte innerstädtische Handels- und Einkaufszone, in der Grundstückseigentümer freiwillig zeitlich begrenzte Maßnahmen ergreifen, um das Umfeld attraktiver zu machen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuchs (§ 171f BauGB) hat der Bundesgesetzgeber 2007 erstmals die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass – ergänzend zu bestehenden Instrumentarien des besonderen Städtebaurechts – landesrechtliche Regelungen für „Private Initiativen zur Stadtentwicklung“ ermöglicht und ausgestaltet werden. Die möglichen Anwendungsgebiete wurden dabei bewusst offen formuliert und können neben klassischen innerstädtischen Geschäftsbereichen auch Stadtteilzentren, Wohnquartiere oder Gewerbegebiete umfassen. Entsprechende gesetzliche Grundlagen sind – in unterschiedlichen Ausprägungen – zwischenzeitlich in Hamburg, Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland und Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

                Die Architektenkammer Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten der Landesregierung, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Innerstadtbereichen und Ortszentren durch das Instrument der „Business Improvement Districts“ bzw. „Städtebaulichen Innovationsbereiche“ zu verbessern. Vor dem Hintergrund der komplexen Herausforderungen die sich den Städten und Gemeinden im Land stellen, können die angestrebten verbindlichen Vorgaben für die Einbindung privater Initiativen in der Stadtentwicklung die bestehenden ausdifferenzierten Instrumente des Besonderen Städtebaurecht sinnvoll ergänzen; die kommunale Verantwortung für städtebauliche Planungen bleibt aber bestehen. Gleichzeitig sind aus Sicht der Architektenkammer Baden-Württemberg bei der Ausgestaltung einer gesetzlichen Grundlage folgende Aspekte zu berücksichtigen:

                • Integrierte Maßnahmenkonzepte – Quartiersaufwertung qualifiziert begleiten: Die Synergie zwischen öffentlichen Aufgabenfeldern und privaten Initiativen werden nur dann sinnvoll genutzt werden können, wenn es gelingt, private und öffentliche Zielstellungen in einem integrierten räumlichen Planungsansatz zusammenzuführen. Die quartiersbezogenen Maßnahmen- und Finanzierungskonzepte privater Initiativen sind zwingend mit der städtebaulichen Entwicklungsperspektive der Kommune abzugleichen und durch eine qualifizierte städtebaulich-konzeptionelle Begleitung in einem moderierten Prozess zu entwickeln.
                • Quartiersentwicklung als öffentliche Aufgabe – Ausbau der Städtebauförderprogramme: Die bestehenden Städtebauförderprogramme bleiben für die erforderlichen umfangreichen Umbau- und Neuordnungsbedarfe städtebaulicher Strukturen unverzichtbar und sind in ihrer Ausstattung und Ausgestaltung zwingend fortzuführen und weiterzuentwickeln.
                • Öffentlich-private Kooperationsformen – vorhandene Instrumente nutzen: Für die Einbin-dung privater Initiativen in der Stadtentwicklung stehen bereits heute Kooperations- und Finanzierungsmodelle auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, neben Überlegungen zu verbindlichen Regelungen, die Möglichkeiten freiwilliger Kooperationsmodelle für die Stadtentwicklung auszuschöpfen (z.B. quartiersbe-zogene Verfügungsfonds). Dabei bieten gerade die bestehenden Förderprogramme den Vorteil, die privaten Initiativen in bestehende integrierte Planungsansätze mit übergeordneten räumlichen Bezügen einzubinden. 
                • Akzeptanz durch Dialog – Prozessmoderation als Daueraufgabe: Die erfolgreiche Vorbereitung und langfristige Etablierung privater Standortinitiativen ist mit einem umfangreichen moderativen und kommunikativen Prozess zwischen Kommune, Initiativen und Grundstückseigentümer verbunden. Um die Startbedingungen privater Eigenini-tiativen zu unterstützen, sollten für den umfangreichen personellen und finanziellen Aufwand öffentliche Förderanreize im Sinne von Anschubfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden.
                • Quartiersmanagement – Verstetigung privater Standortinitiativen: Mit der Verstetigung privater Initiativen zur Standortaufwertung können die Akteure in ihren Kompetenzfeldern als selbständiger Partner der Kommune langfristig verbindliche Standortmanagementfunktionen übernehmen und damit öffentliche Investitionen nachhaltig fortführen und sichern. Die Etablierung und Fortführung privater Initiativen im Anschluss an bestehende Programmförderungen sollten daher gezielt forciert werden.
                • Öffentlichkeitsarbeit – Marketing für neue Eigentümerinitiativen: Die Initiierung privater Initiativen zur Stadtentwicklung ist kein Selbstläufer. Landesregierung und Kommunen sind aufgefordert für die neuen Perspektiven, die sich aus dem verbindlichen Engagement privater Akteure im Quartier ergeben, aktiv zu informieren und öffentlichkeitswirksam zu werben.

                Bei der Planung von BIDs sowie für deren qualifizierte städtebauliche-konzeptionelle Begleitung in einem moderierten Prozess sind Stadtplanerinnen und Stadtplaner für Kommu-nen ideale Gesprächspartner und kompetente Berater.

                Bei Projekten innerhalb eines BIDs, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild und dessen Entwicklung prägend sind, empfiehlt die Architektenkammer Baden-Württemberg, Architekturwettbewerbe durchzuführen bzw. die Leistung eines Gestaltungsbei-rats in Anspruch zu nehmen. Dazu bietet sie Kommunen zum einen Beratung und Begleitung bei der Durchführung von Wettbewerben an. Zum anderen können Städte und Gemeinden, die über keinen eigenen Gestaltungsbeirat verfügen, den mobilen Gestaltungsbeirat der AKBW in Anspruch nehmen. Dieser begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine qualifiziertere Entscheidungsgrundlage für politische Institutionen und Verwaltungen sowie Bauherren und Investoren zu geben.

                Innenentwicklung wird künftig ein Schlüsselthema für Kommunen sein. Die Architektenkammer Baden-Württemberg fordert daher die Landesregierung auf, über die Städtebauförderung hinaus dafür weitere Anreize zu entwickeln.

                Landesvorstand der Architektenkammer Baden-Württemberg / 02.08.2013

                Ansprechpartnerin in der Landesgeschäftsstelle

                Carmen Mundorff (Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur)

                Carmen Mundorff

                Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur

                Tel: 0711 / 2196-140

                carmen.mundorff@akbw.de
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