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                Kostenentwicklung bei öffentlichen Bauten

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                Positionspapier der Architektenkammer Baden-Württemberg

                Streit um Baukostenüberschreitungen sind oft Gegenstand von Diskussionen in politischen Gremien und in Folge Thema von Berichten in den Medien – nicht nur bei Großprojekten wie der Elbphilharmonie in Hamburg, dem Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg oder dem Infrastrukturprojekt Stuttgart 21. Häufig wird die Verantwortung der Misere den Architektinnen und Architekten zur Last gelegt, die Ursachen liegen aber meist in einer mangelhaften Planvorbereitung oder sind den langen Entscheidungszeitläufen geschuldet.

                Die grundlegenden Probleme, die zu Baukostenüberschreitungen und oftmals auch zu Terminverschiebungen führen, entstehen in der Anfangsphase eines Projektes: Meist liegen für die erste Kostenschätzung, die als Basis der Machbarkeit eines Bauprojektes dient, noch keine präzisen Raumprogramme vor, und bei Umbauten und Sanierungen wird auf eine umfassende Analyse des Bestands verzichtet.

                Für die haushalterische Genehmigungsfähigkeit eines Projektes ist heute in der Regel noch immer die Höhe der Investitionskosten entscheidend – und nicht die für Kommunen und Investoren aus betriebswirtschaftlicher Sicht bedeutenderen Lebenszykluskosten. Nicht selten werden in der Entscheidungsvorbereitung die Planungs- und Baukosten durch die politischen Gremien für die Genehmigung unverantwortlich nach unten korrigiert. Die Diskussion von Projekten geht zudem in der Regel über mehrere Jahre, ist die Entscheidung gefallen, soll aber der Baubeginn umgehend erfolgen; auf eine Aktualisierung der voraussichtlichen Kosten auf Basis der fortgeschrittenen Zeit und vertieften Planung wird dabei meist verzichtet.

                So wird häufig der Auftrag auf Basis einer bloßen Entwurfsplanung vergeben, denn eine der Planungsentwicklung entsprechende Kostenberechnung würde eine erneute Genehmigung durch das politische Gremium erforderlich machen. Zudem ist der gesamte Prozess selten transparent und die Gesprächskultur zwischen allen Beteiligten meist mangelhaft.

                Die Architektenkammer Baden-Württemberg fordert daher

                • Machbarkeitsstudien, denn Investitionen in eine sorgfältige Planungsvorbereitung, in der alle Ziele und Anforderungen und ihre jeweiligen Konsequenzen zu Ende gedacht wer-den, zahlen sich vielfach aus.
                • die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie – sofern sie positiv ausfielen – als verbindliche Grundlage für ein Projektgutachten zu nehmen. In diesem müssen das komplette Raum-programm sowie realistische/ungeschönte Baukosten (und nicht ein von Politikern und/oder Kämmerern vorgegebener Kostendeckel) enthalten sein.
                • vor der Auslobung eines Wettbewerbs, dass sich Bauherren gründlich und umfassend beraten lassen, welche Baumaßnahmen realistischerweise für ein bestimmtes Budget zu haben sind. Darüber hinaus legen weitsichtige Bauherren ihr Augenmerk nicht nur auf die Investitionskosten, sondern gleichermaßen auch auf die voraussichtlichen Betriebskosten.
                • bei der Beauftragung der Architektenleistungen die Leistungsphasen nicht zu trennen. Architekten sind aufgrund ihrer Ausbildung und mit ihrer Berufserfahrung prädestiniert, die Koordination aller Planungs- und Bau-Beteiligter zu leisten. Sie übernehmen damit die Verantwortung für die Qualität des Gesamtergebnisses und behalten die Gesamtbaukosten im Blick. Belastbare Kosten lassen sich frühestens in der Leistungsphase 3 ermitteln. Zudem haben Änderungen bei den Investitionskosten einen direkten Einfluss auf die späteren Betriebskosten.
                • klare Zuständigkeiten auf Bauherrenseite. Denn die Bauherren müssen während der Pla-nungsphase und der Projektabwicklung mit einem kompetenten Fachmann bzw. -team als Schnittstelle zwischen Fachplanern und beauftragten Unternehmen fungieren; dabei definieren sie die Rollen der am Bau Beteiligten vertraglich und kontrollieren deren Einhaltung. Die Architektenkammer Baden-Württemberg empfiehlt die Möglichkeiten, welche die VOB zur Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten bietet, auszuschöpfen. Als problematisch in der Praxis hat es sich erwiesen, wenn die Präqualifizierung von Unternehmen nicht hinterfragt werden darf.
                • von den Architektinnen und Architekten in der Projektentwicklung, nicht nur als Planer sondern auch als Berater der Politik aufzutreten. Innerhalb dieses Prozesses dürfen sie sich nicht auf vermeintliche „Sachzwänge“ beschränken bzw. reduzieren lassen.

                Das Vergaberecht verlangt sinnvollerweise, dass eine Ausschreibung erst bekanntgemacht wird, wenn alle Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibungen und die Baugrundgutachten – fertiggestellt sind. Unzweifelhaft sind heutige Bauabläufe schon bei mittelgroßen Bauvorhaben komplex und vielschichtig, wenn man aber die genannten Forderungen beachtet, sind sie durchaus kostengenau und termingerecht zu realisieren.

                Landesvorstand der Architektenkammer Baden-Württemberg / 02.08.2013

                Ansprechpartnerin in der Landesgeschäftsstelle

                Carmen Mundorff (Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur)

                Carmen Mundorff

                Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur

                Tel: 0711 / 2196-140

                carmen.mundorff@akbw.de

                Beispielhaftes Bauen

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                Filsterrassen beim Christophsbad
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                Energetische Sanierung und Modernisierung der Astrid-Lindgren-Schule
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                Sanierung, Um- und Anbau Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt
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                Modular aufgebaute Kinderhäuser Sickenhausen und Mittelstadt
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                Kindergarten St. Gertrud mit drei Gruppen und einer Krippe
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                Umbau und Anbau Jugendfreizeitheim Ebersberger Sägmühle - Freizeit- und Seminarhaus der Stadt Fellbach
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                Kinderhaus Merlin mit Freianlagen
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                B 28 Ortsumfahrung Oberkirch-Lautenbach, Tunnelbetriebsgebäude
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                Rathaus Waghäusel
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                Sporthalle Sonnenbühl
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                Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest
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                Glücksteinquartier, Südtangente - Lärmschutzwand
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                Umbau und Erweiterung des Gesundheitszentrums Helfenstein Klinik Geislingen

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