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              Für die einen sind sie schöne Symbole einer neuen Zeit, für die anderen schlicht Monster: Kalt lassen Windräder keinen Betrachter. Bis Ende 2012 will die baden-württembergische Landesregierung die Weichen für den massiven Ausbau der Windenergie stellen – Anlass genug für ein Hearing zum Thema „Windkraft und Landschaft“ mit renommierten Experten.

              Gut 100 Architekten und Landschaftsarchitekten, Politiker sowie Vertreter aus Verwaltung und Medien waren der Einladung in das Berggasthotel Höchsten gefolgt – zu einer Veranstaltung mit „Seltenheitswert“, wie Manfred Gruber, Vorsitzender der Kammergruppe Sigmaringen der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) in seiner Begrüßung betonte. Die Initiative zu einem gemeinsamen Hearing mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) war nämlich von gleich drei Kammergruppen ausgegangen, die das Thema „in besonderer Weise“ betrifft: den Kammergruppen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen.

              Kaum sinnfälliger hätte der Zeitpunkt des Hearings gewählt werden können: kurz vor dem ersten Jahrestag der atomaren Katastrophe im japanischen Fukushima. „Seit Fukushima sprechen alle nur noch über erneuerbare Energien“, stellte AKBW-Vizepräsidentin Beatrice Soltys fest – und in Baden-Württemberg vor allem über Windkraft. Denn geht es nach den Plänen der Landesregierung, werden im Jahr 2020 anstelle der heute knapp 380 Windkraftanlagen im Land bis

              zu 1000 Windräder installiert sein, um anstelle von heute einem Prozent zehn Prozent zur Stromerzeugung beizutragen. „Gibt es einen Kompromiss zwischen glühender Verehrung, Klimaschutz und grenzenloser Verachtung?“, fragte Soltys und hatte damit das Spannungsfeld der öffentlichen Debatte abgesteckt.

              Der ganzheitliche Blick

              Dass eine globale Energiewende ein schieres Muss ist – daran ließ Prof. Peter Droege vom Institut für Architektur und Raumplanung der Universität Liechtenstein keinen Zweifel. „Wir müssen auf 100 Prozent erneuerbare Energien hinzielen“, erklärte der Präsident von Eurosolar, der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien, sonst sei der CO2-Anstieg nicht mehr zu bremsen. Rechnerisch sei dies „kein Problem“, gefordert seien aber gesellschaftlich-politische Anstrengungen zur Umsetzung.

              Wie „erneuerbare Landschaften“ gelingen können, zeigte Droege in seiner Weltreise zu ganzheitlichen Konzepten, die von Australien nach Spanien, von den USA über Dänemark nach Österreich führte, um in Deutschland zu enden: Hier betrüge der Flächenanteil der Regionen, die energieautonom werden wollten, schon jetzt 52 Prozent. Im Rahmen des Projekts bear (Bodensee-Alpenrhein Energieregion) schließlich werden, zunächst bis Oktober 2012, die technologischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bodenseeregion untersucht werden, sich selbst mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

              „Wir stehen zur Energiewende“, betonte auch Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, „wir müssen aber auch erkennen, dass diese Entwicklung nicht konfliktfrei bleiben wird“. Ihr Blick auf „Kulturlandschaften zwischen Kontinuität und Wandel“ sorgte für Aha-Effekte historischer Art: So wurde das heute grüne Allgäu bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vom blau blühenden Flachs dominiert; besitze der seit den 1960er Jahren zur Produktionslandschaft.

              umgestaltete Kaiserstuhl heute „eigene Qualitäten“; und zeige die Erfahrung, dass neue Elemente nach 25 bis 40 Jahren als selbstverständlich wahrgenommen werden. Zudem erschließe „der landschaftliche Blick“ neue Landschaften: die Lüneburger Heide etwa, die im 19. Jahrhundert noch als Wüste empfunden wurde; oder die mit der Wiedervereinigung wieder entdeckte „Wildnis“ des Bayerischen Waldes; oder die industriellen Relikte des Ruhrgebietes, die heute als Kulturlandschaften wahrgenommen werden würden. „Die Entdeckung der Landschaft korrespondiert mit ihrer Vergänglichkeit.“

              Dennoch und obwohl die Windkraft in der Bevölkerung zumindest abstrakt auf eine hohe Akzeptanz stößt: Bis zu 250 Meter in die Höhe ragende Windräder mit drehenden Rotoren bedeuteten eine neue Dimension des Wandels. Umso wichtiger sei es, „Landschaft nicht nur als Matrix zu begreifen, sondern auch in ihren ästhetischen und ethischen Dimensionen“. Unverändert seien schließlich unsere Bedürfnisse nach Identität und Heimat, nach der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Landschaften, die „Geschichten erzählen“. So böte die Energiewende die Chance für eine neue Debatte, vorausgesetzt, man erkenne diese emotionalen Werte an, betrachte die Energieträger in ihrer kumulativen Wirkung und nutze die Möglichkeiten einer übergreifenden räumlichen Steuerung.

              Praktische Probleme, sichtbare Folgen

              „Wir stellen uns dieser Aufgabe“, antwortete Wilfried Franke, Direktor des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben. Doch die sei „gewaltig“. Beispiel Bodensee-Oberschwaben: Zwar läge der Anteil erneuerbarer Energien hier bereits bei 35 Prozent – und damit 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt –, doch habe die Windkraft bislang so gut wie keine Rolle gespielt. Angesichts von insgesamt acht Ausschlusskriterien, die Schutzräume und Vorsorgeabstände definieren,

              käme allerdings nur ein Prozent der gesamten Fläche überhaupt für Windkraftanlagen in Frage – und drei Viertel der 280 Standorte lägen in Waldgebieten. 

              „Wir wollen eine Konzentration in Windparks“, betonte Franke, doch könne das Landschaftsbild dabei „nur ein Aspekt unter vielen“ sein. Sein Fazit: „Schnell dahergesagt, leicht ins Gesetz geschrieben, schwer umzusetzen“ – auch im Hinblick auf die Klassifizierung von mehr oder minder „wertvollen“ Landschaften, die in den Kommunen für Unmut sorgen werde. „Wir versuchen, diese Einschätzung zu objektivieren, so gut es geht.“

              Genau darum – um qualifizierte Landschaftsbildbewertungen – ging es dem Überlinger Landschaftsarchitekten Johann Senner. Denn ausgerechnet der „Hauptkonflikt“ sei der rechtlich und fachlich unbestimmteste. „Ein hochkomplexes Thema soll in neun Monten durchgeboxt werden“, so Senner. Umso nötiger sei eine Landschaftsbildbewertung, die auf fachlicher Ebene valide, objektive, verlässliche und transparente Ergebnisse erbringe, gleichzeitig

              dem juristischen Bestimmtheitsgebiet sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung genüge und überdies möglichst einfach sei.

              Ein Bestandteil eines solchen Modells wären laut Senner Sichtfeldanalysen, bei denen sich im Hinblick auf die visuelle Wirksamkeit von Windkraftanlagen in einem Zehn-Kilometer-Radius Unterschiede von drei bis 60 Prozent Sichtbarkeit ergeben könnten. Aus der Überlagerung der Wirkungsintensität mit der Empfindlichkeit oder Bedeutung des Landschaftsbildes ließe sich so das Risiko ermitteln, ehe Computersimulationen die Konsequenzen von Windkraftanlagen unterschiedlicher Nabenhöhe auch für Laien buchstäblich augenscheinlich machen könnten. Eindrucksvoll gelang Senner dies am Beispiel besonders empfindlicher Landschaftsräume wie dem Bodenseebecken und dem Donautal.

              Rechtliche Fragen - und eine große Chance

              Doch wie kann der von Senner und Kollegen geforderte „transparente Planungsprozess mit offensiver Kommunikation und Beteiligung“ gelingen, da Kommunen und Regionen dafür eigentlich „zu wenig Zeit“ bleibt und die Rechtsprechung „nicht hilfreich“ ist, wie der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Markus Edelbluth konstatierte? Eindeutig sei nur so viel: „Alibi-Ausweisungen“ oder gar eine „Verhinderungsplanung“ seien unmöglich, seitdem

              das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass der Windkraft „substanziell Raum zu schaffen“ sei.

              Doch selbst wenn künftig nicht nur Regionalverbände, sondern auch Kommunen über Standorte von Windkraftanlagen entscheiden dürften: Deren landschaftliche Konsequenzen machen an Gemarkungsgrenzen nicht Halt. Interkommunale Zusammenarbeit sei hier gefragt, wobei Verbandslösungen prinzipiell geeigneter erschienen, aber mit einem Autonomieverlust verbunden seien, während andere Varianten den Konsens über Gemeindegrenzen hinweg bräuchten und das Risiko des Scheiterns entsprechend hoch sei. Doch hierzu gebe es „wenig praktische Erfahrungen und noch weniger Entscheidungen“.

              Umso mehr Fragen hatten die Gäste an den Juristen, ehe die Überlinger Landschaftsarchitektin Bernadette Siemensmeyer in ihrem Resümee sieben Grundregeln zum weiteren Umgang mit der Energiewende formulierte – als erste eine „stärker ganzheitliche“ Betrachtung regenerativer Energien insgesamt,  als letzte die Forderung, auch Windkraftanlagen selbst nicht nur technisch, sondern ganzheitlich zu planen. „Das Ziel ist ein gutes“, doch es brauche mehr öffentlichen Diskurs.

              Und wer, wenn nicht die Fachleute, soll die Chance nutzen, in Zeiten der Wende eine neue Diskussion über Qualität und Wert von Landschaften anstoßen? Markus Müller, Mitinitiator des Hearings und Vorsitzender der AKBW-Kammergruppe Bodenseekreis, zeigte sich in seinem Abschiedsdank „sehr stolz, dass wir in der Lage sind, einen solchen fachlichen Beitrag zu leisten“.

               

              Von Herrn Prof. Droege genannte Informationsquellen:

              • www.baernet.org
              • www.solarcity.org

              Von Herrn Senner genannte Informationsquellen:

              • www.wind-energie.de/verband/landes-und-regionalverbaende/baden-wuerttemberg
              • www.um.baden-württemberg.de
              • www.lubw.baden-wuerttemberg.de

               

               

              Die Vorträge zum Download

              • Informationen zur Veranstaltung und Referenten
              • Klimawandel und Energiewende ganzheitlich (Prof. Peter Droege)
              • Landschaftskultur, Konzept "Landschaft" (Prof. Dr. Beate Jessel)
              • Wo steht die Region Bodensee-Oberschwaben? (Wilfried Franke)
              • Die Landschaftsrelevanz von Windkraftanlagen (Johann Senner in Zusammenarbeit mit Ulrich Bielefeld und 365° freiraum + umwelt)
              • Planungsverfahren und interkommunale Zusammenarbeit (Dr. Markus Edelbluth)
              • Resümee (Bernadette Siemensmeyer)
              Jens Poggenpohl / 07.08.2013

              Ihre Ansprechpartnerin

              Carmen Mundorff (Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur)

              Carmen Mundorff

              Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur

              Tel: 0711 / 2196-140

              carmen.mundorff@akbw.de
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              Stellungnahmen zum Thema Windenergie

              Die Architektenkammer hat Stellungnahmen zum Landesplanungsgesetz, Windenergieerlass und Teilregionalplänen abgegeben.

              mehr08.08.2013
              1

              Stellungnahme zum Windenergieerlass

              Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und eine Stellungnahme zum Windenergieerlass Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eingereicht.

              mehr08.08.2013

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              Beispielhaftes Bauen

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              Einfamilienhaus

              Downloads, Publikationen

              Barrierefreies Bauen - Leitfaden zu DIN 18040, Teil 1 Bezahlbarer Wohnungsbau für Alle! Geschäftsordnung Fachliste Energieeffizienz Landschaftsarchitektur lohnt sich Merkblatt Nr. 601: Baustellenverordnung für Landschaftsarchitekten

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