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Die BAK begrüßt, dass im Entwurf des GEG ein erster Grundstein für eine gebäudeübergreifende Gesamtbewertung und für eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung im Rahmen von Quartierslösungen gesetzt wird.
Allerdings: Durch die Zusammenlegung von Energieeinsparrecht und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sollten die bisherigen Diskrepanzen behoben und dadurch die Anwendung erleichtert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Erwartungen leider nicht.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.