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Finanzministerium informiert über Überarbeitung
Das Ministerium für Finanzen teilte mit Schreiben vom 26. April 2022 der Architektenkammer mit, dass die „Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger“ (RifT) fortgeschrieben wurden. Die neue Fassung der RifT mit Stand August 2021 ist im Internet unter www.rift-online.de veröffentlicht. Inhalt der Überarbeitung war unter anderem eine Anpassung an die neue HOAI 2021.