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Die „Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)“ wurden vom Ministerium für Finanzen des Landes Baden-Württemberg mit Stand Dezember 2022 fortgeschrieben. Die Richtlinien gelten als Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums für Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg.
Die aktuelle Fassung mit Stand Dezember 2022 ist im Internet unter https://www.rift-online.de/ veröffentlicht.