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Neuerungen und Entwicklungen in den Jahren 2020/21 bei rechtlichen Planungsgrundlagen und technischen Regelwerken
Architekt:innen und Ingenieur:innen schulden gemäß dem dafür zugrundeliegenden Werkvertragsrecht nach Bürgerlichen Gesetzbuch eine mangelfreie, funktionsgerecht Planung, die ausführenden Unternehmen müssen diese dann in ein mangelfreies Bauwerk umsetzen. Dabei sind einerseits die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gesetzen und Verordnungen zu beachten, andererseits aber auch technische Regelwerke und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche im Einzelnen das auch sein mögen. Dabei gilt es, geänderte oder neue Rechtssetzungen sowie die Fortschreibung von Normen, Richtlinien und technischen Merkblättern zu berücksichtigen.
Kammermitglieder finden hier nach Mitglieder-Login exklusiv das Skript mit einem Überblich über Neuerungen und Entwicklungen in den Jahren 2020/21 bei rechtlichen Planungsgrundlagen und technischen Regelwerken vom 16. September 2021 bei den Stuttgarter Bausachverständigentagen.
Tel: 0711 / 2196-148
jochen.stoiber@akbw.de