Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie als Architekturbüro selbst vor einer Insolvenz stehen.
Reform des Insolvenzrechts führt zur Verkürzung der Restschuldbefreiung
Die AKBW bietet in drei Merkblättern weitere Informationen für Architektinnen und Architekten an zum Thema (Fremd- und Eigen-)Insolvenz sowie Forderungsausfällen, die hier abgerufen werden können.
Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste.
Tel: 0711 / 2196-122
dorothea.pfaundler@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-120 (vormittags)
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