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              Europaweite Unterstützung für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

              • Berufspolitik
              •  

              Die deutsche Honorarordnung ist gelebter Verbraucherschutz und Qualitätssicherung

              Nach dem eindeutigen Votum der Bundesregierung, an der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festzuhalten, haben nun auch die im europäischen Spitzenverband Architects‘ Council of Europe (ACE) versammelten Organisationen, die insgesamt über 500.000 Architektinnen und Architekten in Europa repräsentieren, gleichermaßen eindeutig für den Erhalt der HOAI plädiert.

              Zuvor hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI eingeleitet, da diese von der Kommission als Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingestuft werden. Argument ist, die HOAI würde sowohl die Niederlassungsfreiheit behindern als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die deutschen Kammern und Verbände hatten die Bundesregierung jedoch davon überzeugen können, dass die HOAI insbesondere für die Qualität und den Verbraucherschutz von größter Bedeutung ist.

              Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte sich zufrieden über die standhafte Haltung der Bundesregierung und das klare Votum der europäischen Kollegen: „Die Aussage der Kollegen jenseits der deutschen Grenzen ist klar: Die HOAI hat auch für sie nie ein Hindernis dargestellt. Im Gegenteil, verbindliche und damit transparente Honorarregeln sind aus der Sicht der europäischen Architekten Garanten für beste Planung, da sie den Leistungswettbewerb deutlich vor den Preiswettbewerb stellen. Vielmehr müsse hinterfragt werden, ob freiberufliche Leistungen gemeinsam mit beispielsweise Handwerkerleistungen überhaupt in der Dienstleistungsrichtlinie hätten geregelt werden dürfen.“ In seiner Stellungnahme weise der ACE weiter auf ein bisher vielleicht übersehenes Faktum hin: So habe die Abschaffung von Honorarordnungen bisher in keinem Land der EU dafür gesorgt, dass der grenzüberschreitende Austausch von Planungsleistungen danach zugenommen hätte. Die von der Kommission beabsichtigte Deregulierung schlage fehl und sei daher als Instrument der Wettbewerbsförderung ungeeignet. Ettinger-Brinckmann wies darauf hin, dass Europas Architekten und Stadtplaner froh darüber wären, eine so insbesondere auf den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung fokussierende Honorarordnung wie die HOAI auch in ihren Ländern anwenden zu dürfen. „Für den Bürger der EU stellt sich einmal mehr die Frage, ob die Kommission die Argumente der Praxis hören oder weiterhin theoretische Konstrukte zweifelhafter Qualität und nachweislicher Wirkungslosigkeit in europäische Rechtsprechung gießen lassen will“, so Ettinger-Brinckmann.

              Falls die von der Bundesregierung erneut ausführlich dargelegte Begründung für die HOAI weiterhin nicht von der Kommission akzeptiert wird, kann Brüssel nun den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommission Klage erhebt, ist sehr groß und es wird gemutmaßt, dass der Klagebeschluss voraussichtlich im Herbst vorliegen wird. Allerdings gibt es keine Fristen bzw. zeitlichen Vorgaben, an die sich die Kommission halten muss.

              Es wird kein leichter Kampf werden und über den Ausgang sind kaum Vorhersagen zu treffen – nicht umsonst gibt es die Juristenweisheit: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei – Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Ein zentraler Punkt des Verfahrens wird der Nachweis des kausalen Zusammenhangs zwischen verbindlichen Mindestsätzen und Qualität sein, und dies nicht nur in technischen Fragen, sondern vor allem beim Gestaltwert. Darüber hinaus lassen sich zahlreiche weitere Aspekte nennen, die in der praktischen Anwendung der HOAI eine wichtige Rolle spielen und darin bestärken, für den Erhalt der HOAI zu kämpfen:

              Preiskorridor als Verbraucherschutz

              Der Mindest- und Höchstpreischarakter der HOAI bedeutet, dass auch durch abweichende vertragliche Vereinbarungen weder der Mindestsatz unterschritten noch der Höchstsatz überschritten werden darf. Dies stellt einerseits eine gesicherte Auffangposition für Architekten und Ingenieure dar, sichert andererseits aber auch den Verbraucher ab. Verbindlich geregelte Mindest- und Höchsthonorare garantieren in jeder Planungsphase ein Höchstmaß an Kostentransparenz für die Dienstleistungsempfänger. Sie schützen folglich die Verbraucher.

              Preiskorridor zur Qualitätssicherung

              Bei Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren handelt es sich um ein „öffentliches Gut“, das sich in der Schaffung eines qualitativ hochwertigen gebauten Umfeldes ausdrückt und für die Gesellschaft als Ganzes von Wert ist.

              Das Bundesverfassungsgericht hat in dem sogenannten Haag-Urteil vom 26.09.2005 ausgeführt, dass die Aufhebung der Mindestsätze, und damit die Einführung eines reinen Preiswettbewerbs zwischen Architekten, die die Qualität der Planungstätigkeiten gefährden würde. Das Bundesverfassungsgericht stellt ferner fest, dass die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Tätigkeit der Architekten ein legitimes Mittel darstelle, in das grundsätzlich geschützte Recht der Berufsausübungsfreiheit einzugreifen. Verbindlich geregelte Mindest- und Höchsthonorare dienen der Aufrechterhaltung eines hohen Qualitätsniveaus von Planungsleistungen und damit dem Verbraucherschutz.

              Informationsasymmetrie

              Das Ziel der HOAI ist es, aufgrund der Informationsasymmetrie zwischen Anbietern und Nachfragern einen angemessenen Interessensausgleich bei der Honorarvereinbarung für Planungs- und Beratungsleistungen herbeizuführen. Dadurch wird zugleich ein Beitrag zum Verbraucherschutz wie zur Sicherstellung einer hohen Bauqualität geleistet.

              Struktur des Mittelstandes sichern

              Der deutsche Markt für Architekten- und Ingenieurleistungen verzeichnet europaweit die höchste Anbieterdichte. In Deutschland kommen auf ein Architektur- oder Ingenieurbüro knapp 2.000 Einwohner, in Frankreich 8.000 und im Vereinigten Königreich 9.500. Die HOAI ist somit geeignet, die Interessen kleinster, kleiner und mittlerer Büros besonders zu schützen. Dabei geht es nicht um den „Schutz der Dienstleistungserbringer“, sondern vielmehr um die schützenswerte mittelständische Struktur der Erbringung von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen in Deutschland. Entgegen der Ansicht der EU-Kommission sind nach Überzeugung der Bundesregierung die Vorgaben von Mindest- und Höchsthonoraren auch verhältnismäßig, da es keine anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen zur Erreichung der genannten Schutzziele gibt.

              Marktzugang innovativer Start-Up-Unternehmen sichern

              Die HOAI stellt auch eine wichtige Marktzugangsvoraussetzung für Jungunternehmen dar, die sich erst bewähren müssen; diese müssen sich nicht einem Preiskampf unterwerfen, sondern können durch die Qualität ihrer Leistungen, auch als Berufsanfänger, überzeugen; die Mindestsätze sichern ihnen auf jeden Fall eine Existenzgrundlage und damit eine Starthilfe für eine selbständige freiberufliche Tätigkeit.

              Entbürokratisierung und Rechtssicherheit

              Durch die allgemein verbindlichen Regelungen der HOAI sind weniger einzelvertragliche Vereinbarungen für eine schwer beschreibbare Leistung zu treffen. Dies verringert gerade bei kleineren Verfahren den bürokratischen Aufwand und steigert die Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer erheblich.

              Systematischer Ansatz

              Das Regulierungssystem für die Architekten und Ingenieure basiert in Deutschland auf wenigen, im wesentlich auf dem Subsidiaritätsprinzip basierenden Säulen, die einander bedingen und stabilisieren: Berufsqualifikation, Berufszugangsregelungen, Selbstverwaltung in Kammern, verbindliche Honorarordnungen und verbindlicher Haftpflichtversicherung. Eine Herausnahme einzelner Elemente führt zur Destabilisierung des Gesamtsystems.

              Mit diesen Gründen unterstützt der Berufsstand die Bundesregierung auch bei einem immer wahrscheinlicher werdenden Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

              Berufspolitik
              1

              EU-Kommission greift HOAI an - Bundesregierung signalisiert Festhalten an HOAI

              Mitte Juni hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblich mangelnden Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Die Bundesregierung und Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben im August signalisiert, an der HOAI festzuhalten.

              mehr17.07.2015
              Ruth Schagemann / 08.06.2016

              Ihre Ansprechpartner

              Markus Müller (Präsident)

              Markus Müller

              Präsident

              Tel: 0711 / 2196-111

              Fax: 0711 / 2196-149

              markus.mueller@akbw.de
              Hans Dieterle (Hauptgeschäftsführer)

              Hans Dieterle

              Hauptgeschäftsführer

              Tel: 0711 / 2196-110

              hans.dieterle@akbw.de
              Ruth Schagemann (Architektin<br>Leitung Stabsstelle für nationale und internationale Berufspolitik)

              Ruth Schagemann

              Architektin
              Leitung Stabsstelle für nationale und internationale Berufspolitik

              Tel: 0711 / 2196-108

              ruth.schagemann@akbw.de

              Dokumente zum Kampf um die HOAI

              • Pressemittelung der EU-Kommission vom 18.6.2015
              • Fraktionsantrag von CDU, CSU, SPD im Deutschen Bundestag 17.6.2015
              • Briefe AKBW, BWHT, IngK an Fraktionsvorsitzende Landtag 29.6.2015
              • Brief des Abg. Strobl, CDU Landesgruppe im Bundestag 15.7.2015
              • BAK Pressemitteilung vom 16.7.2015
              • Fraktionsantrag Bündnis 90 Grüne und SPD im Landtag 16.7.2015
              • Fraktionsantrag CDU im Landtag 17.7.2015
              • Brief Minister Schmid an Kammern und an Bundesminister Gabriel 23.7.2015
              • Fraktionsantrag Grüne und SPD Transparenzinitiative 24.7.2015
              • Vertragsverletzungsverfahren Stellungnahme AHO, BAK, BIngK 31.7.2015
              • Pressemitteilung Transparenzinitiative Meisterbrief Sitzmann und Schmiedel 7.8.2015
              • Stellungnahme zum Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, 19.6.2015
              • Pressemitteilung ACE, 18.5.2016
              • Pressemitteilung BAK, 20.5.2016

              Beispielhaftes Bauen

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              Bürogebäude Freiraumplanung Sigmund
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              Mitarbeiterwohnen Europa-Park
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              Energetische Sanierung Berufliche Schulen Wolfach
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              Kinzigtalbad Ortenau mit Saunagarten
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              Institut Dr. Foerster, Betriebsrestaurant mit Frischküche
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              Stuttgarter Tor
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              Umnutzung und Sanierung einer denkmalgeschützten Kapelle
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              Sanierung Hölderlinhaus und Anbau

              Ansprechpartner/-innen

              • Landesgeschäftsstelle
              • Institut Fortbildung Bau
              • Haus der Architekten

              Baukultur

              • App: Architekturführer
              • Architektur macht Schule
              • Architekturpreise
              • Beispielhaftes Bauen
              • Innenarchitektur
              • Landschaftsarchitektur
              • Stadtplanung
              • Tag der Architektur

              Planung

              • Barrierefreies Bauen
              • Bauen im Bestand
              • Energieeffizientes Bauen
              • Nachhaltiges Bauen
              • Sachverständigenwesen

              Berufspolitik

              • HOAI-Diskussion
              • Stellungnahmen
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              • Alle anerkannten Fortbildungen
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