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                Gestaltungsbeirat

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                • Gestaltungsbeirat
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                Die Architektenkammer Baden-Württemberg empfiehlt allen Kommunen, ein Sachverständigengremium zu berufen, das politische Institutionen und Fachverwaltungen in Fragen der Architektur, Stadtplanung und des Stadt- bzw. Ortsbildes unterstützt. In rund 40 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg sind bisher feste Gestaltungsbeiräte eingerichtet. Einige Kommunen nutzen den Mobilen Gestaltungsbeirat der AKBW.

                Baukultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu deren Gelingen viele Akteurinnen und Akteure auf der Ebene der Kommunen beitragen. Gestaltungsbeiräte sind dabei ein wichtiges Instrument, um Baukultur im öffentlichen Diskurs, in den Verhandlungen zwischen öffentlicher Hand, privaten Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verankern. Sie tragen dazu bei, dass konkrete Bauvorhaben in einem frühen Stadium verbessert werden und damit die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.
                Siehe dazu auch die Broschüre zu Gestaltungsbeiräten von Baukultur Baden-Württemberg.

                Jede Stadt hat ihr Gesicht – das will gewahrt und gleichzeitig sinnvoll weiterentwickelt werden. Ein Gestaltungsbeirat besteht aus interdisziplinären Fachleuten, die stadtbildprägende Bauvorhaben beurteilen und Kommunen oder Institutionen unabhängig beraten – unter Berücksichtigung aller ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Aspekte. Er gibt Empfehlungen zur Wahrung der charakteristischen Stadtidentität und trägt somit zur Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur und für eine lebenswerte und qualitätvoll gebaute Umwelt bei.

                Das Fachgremium berücksichtigt sowohl die Interessen der Bauherrschaft als auch der Öffentlichkeit und kann gegebenenfalls zwischen den verschiedenen beteiligten Gruppen vermitteln. Das beugt Konflikten vor und verhindert Missplanungen. Der Gestaltungsbeirat sollte deshalb von Städten und Gemeinden nicht als Störenfried gesehen werden, der ihnen vermeintlich Entscheidungskompetenzen abspricht, sondern als hilfreiches Mittel, erfolgreiche Stadtentwicklung zu betreiben.

                Die Zahl der festen Gestaltungsbeiräte in Deutschland wächst dem Baukultur Bericht 2016/17 zufolge. Im Jahr 2016 kamen sieben neu gegründete Gestaltungsbeiräte hinzu, ein weiterer wurde bereits beschlossen. Unter anderem Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart haben bereits feste Gestaltungsbeiräte. Eine Übersicht der Städte und Gemeinden, in denen ein fixer Beirat existiert, kann auf der Internetseite der Bundesstiftung Baukultur abgerufen werden.

                Für die Kommunen, die noch nicht über ein festes Gremium verfügen, besteht die Möglichkeit, den Mobilen Gestaltungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen und so die Arbeitsweise und Vorteile eines Gestaltungsbeirats kennenzulernen. Vor allem für kleinere Kommunen, denen der finanzielle und organisatorische Aufwand zur Einrichtung oft zu groß erscheint, ist dies ein attraktives Angebot. Auch für private oder gewerbliche Bauherrschaft kann bei großen Projekten die Beauftragung eines Gestaltungsbeirats interessant sein.

                Mobiler Gestaltungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg

                Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat als erste der 16 Länderkammern einen Mobilen Gestaltungsbeirat eingerichtet, dessen Geschäftsordnung der Landesvorstand am 27. März 2012 verab­schiedet hat. Er steht Kommunen, aber auch privaten oder gewerblichen Bauherren bei ihren Bauvorhaben auf Antrag beratend zur Seite.

                Im oberschwäbischen Weingarten kam er 2012 erstmals zum Einsatz. Es folgten unter anderem Merzhausen, Isny, Radolfzell, Oberkirch, Ettlingen und Lauffen am Neckar. Obwohl sich laut Baukultur Bericht 2016/17 (S. 113 f.) knapp ein Drittel der deutschen Gemeinden für einen Mobilen Gestaltungsbeirat interessieren, ist die Nachfrage bisher eher gering. Dabei kann dessen Einsatz die Entscheidung erleichtern, ein solches Sachverständigen­gremium fest zu berufen. Das Votum des Gestaltungsbeirats stellt eine Empfehlung für die antragstellende Kommune bzw. Institution dar.

                Der Mobile Gestaltungsbeirat wird entsprechend den Vorstellungen des Auftraggebers individuell zusammen­gestellt. Die Peisrichterliste der AKBW verzeichnet Kammermitglieder, die für den Gestaltungsbeirat zur Verfügung stehen.

                Service

                Mobile Gestaltungsbeiräte finden

                Liste der Kolleginnen und Kollegen im AKBW-Verzeichnis für Preisrichter, die als Gestaltungsbeirat zur Verfügung stehen (in alphabetischer Sortierung)

                Gestaltungsbeiräte anzeigen
                Service
                1

                Rein beratender Charakter

                Nicht nachzuvollziehen sind die Gründe, warum der Pforzheimer Gemeinderat seinen Gestaltungsbeirat auf Eis gelegt hat. Denn die thematische Verflechtung mit der dortigen Bäderdiskussion entbehrt jeglicher Grundlage.

                mehr28.02.2020
                Service
                1

                Mobiler Gestaltungsbeirat im Einsatz

                Weingarten war 2012 der erste Einsatzort des mobilen Gestaltungsbeirats. Ein beispielhafter Bericht, was ein Gestaltungsbeirat macht.

                mehr15.09.2012
                Service

                Gestaltungsbeiräte auf dem Vormarsch

                Die Zahl der Gestaltungsbeiräte in Deutschland wächst kontinuierlich und zeugt damit von der zunehmenden Akzeptanz der Beiräte als ein wichtiges Instrument für mehr Baukultur. Das zweite Netzwerktreffen am 20. Oktober in Freiburg dient daher einem praxisbezogenen Erfahrungsaustausch aller, die mit dem Thema Gestaltungsbeirat befasst sind.

                mehr21.08.2017
                Service
                1

                Stuttgarter Gestaltungsbeirat nimmt Arbeit auf

                Ein dickes Brett ist gebohrt: Kammerpräsident Markus Müller wünscht dem Stuttgarter Gestaltungsbeirat im Vorfeld zu dessen erster Sitzung einen erfolgreichen Start. Die Kammer regt seit Jahren die Einrichtung solcher Beratungsgremien an – auch in der Landeshauptstadt.

                Pressemitteilung vom 23. Januar 2017

                mehr23.01.2017
                Maren Kletzin / 23.08.2018

                Ihre Ansprechpartnerin
                in der Landesgeschäftsstelle

                Carmen Mundorff (Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur)

                Carmen Mundorff

                Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur

                Tel: 0711 / 2196-140

                carmen.mundorff@akbw.de

                Geschäftsordnung des
                mobilen Gestaltungsbeirats

                Der mobile Gestaltungsbeirat ist eine Dienstleistung der AKBW und kann von Kommunen berufen werden, in denen noch kein fester Gestaltungsbeirat eingerichtet ist. Für private oder gewerbliche Bauherren kann bei großen Bauprojekten die Beauftragung des Gestaltungsbeirats im Einzelfall sinnvoll sein.

                Die Geschäftsordnung als PDF

                Mobile Gestaltungsbeiräte finden

                Liste der Kolleginnen und Kollegen im AKBW-Verzeichnis für Preisrichter, die als Gestaltungsbeirat zur Verfügung stehen (in alphabetischer Sortierung)

                Gestaltungsbeiräte anzeigen

                Broschüre

                Der Mobile Gestaltungsbeirat

                Beispielhaftes Bauen

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                Bürogebäude Freiraumplanung Sigmund
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                Mitarbeiterwohnen Europa-Park
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                Energetische Sanierung Berufliche Schulen Wolfach
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                Kinzigtalbad Ortenau mit Saunagarten
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                Institut Dr. Foerster, Betriebsrestaurant mit Frischküche

                Ansprechpartner/-innen

                • Landesgeschäftsstelle
                • Institut Fortbildung Bau
                • Haus der Architekten

                Baukultur

                • App: Architekturführer
                • Architektur macht Schule
                • Architekturpreise
                • Beispielhaftes Bauen
                • Innenarchitektur
                • Landschaftsarchitektur
                • Stadtplanung
                • Tag der Architektur

                Planung

                • Barrierefreies Bauen
                • Bauen im Bestand
                • Energieeffizientes Bauen
                • Nachhaltiges Bauen
                • Sachverständigenwesen

                Berufspolitik

                • HOAI-Diskussion
                • Stellungnahmen
                • Wohnungsbau

                Fortbildung

                • Alle anerkannten Fortbildungen
                • Fortbildungspflicht
                • Informationen für Bildungsträger
                • Informationen für Mitglieder

                Institut Fortbildung Bau

                • Online-Seminare
                • ESF Fachkursförderung
                • IFBau für AiP und SiP
                • IFBau Seminar-Suche
                • Teilnahmebedingungen
                • Veranstaltungsorte
                • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

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                Kammerorgane

                • Kammerwahlen 2018
                • Gremien
                • Kammergruppen

                Recht

                • Architektengesetz und Kammerordnungen
                • Berufsrecht
                • Gesellschaftsrecht
                • Datenschutz / DSGVO für Architekten
                • Planungs- und Baurecht
                • Privates Baurecht, VOB/B
                • Vergabe und Wettbewerb

                Service

                • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
                • Büroberatung
                • Fachlisten: Aufnahme in ...
                • Fachlisten: Abruf von ...
                • Für AiP und SiP
                • Für Bauherrinnen und Bauherren
                • Für Mitglieder
                • Für Planer und Planerinnen
                • Für die Presse
                • Rahmenvereinbarungen
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                • Beispielhaftes Bauen
                • Büroverzeichnis Architektenprofile
                • Broschüren und Merkblätter
                • Kleinanzeigen
                • Veranstaltungskalender

                Architektenkammer Baden-Württemberg

                Danneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon: 0711-2196-0Telefax: 0711-2196-101E-Mail: info@akbw.de
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