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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Energieeinsparungsgesetze, hier die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem modernen Gebäudeenergiegesetz (GEG), zusammenzuführen. Hierbei ist beabsichtigt, das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Die Anforderungen des EURechts sollten bereits zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umgesetzt werden. Im Oktober 2019 war der Entwurf vom Bundeskabinett vorgestellt worden. Im Gegensatz zum ersten Entwurf waren in der Ausgabe 2019 keine Verschärfungen der Anforderungen enthalten. Bei genauem Hinsehen ergeben sich sogar Entschärfungen. Für den Wohnungsbau gibt es künftig nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und auch für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren.
Das Seminar bezieht sich auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und behandelt wesentliche Neuerungen. Behandelt wird die letzte Fassung zum GEG (23.10.2019).
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 25.02.2021. Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung