Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure jeglicher Berufsgruppe dürfte das Thema der Nachfolgeregelung und der Unternehmensbewertung von Bedeutung sein, denn es betrifft sowohl Inhaber und Inhaberinnen von Architektur- und Ingenieurbüros als auch die nachrückende Generation von Existenzgründer*innen, Absolvent*innen, Mitarbeitenden und Selbstständigen, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen.