Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Zum 1. Januar 2016 sind die Verschärfungen für neu zu errichtende Gebäude in Kraft getreten. Inhaltlich bedeutet dies, dass der Transmissionswärmebedarf um ca. 20% abgesenkt wurde und der Primärenergiebedarf pauschal um 25%. Die Anforderungen bei bestehenden Gebäuden wurden nicht verschärft. Die Anforderungen und Grenzwerte der EnEV 2009 können weiterhin bei der Sanierung von Gebäuden angewendet werden.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) stimmt uns jedoch schon auf eine weitere Veränderung ein. Im EnEG ist festgelegt worden, dass für alle Gebäude ab Januar 2021 der „Niedrigstenergiestandard“ gilt. Gebäude der öffentlichen Hand wollen diesen Standard bereits 2019 verwirklichen. Per Definition soll der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf (End- und Primärenergie) zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt werden.
Weitere Inhalte der Veranstaltung:
Das Abendseminar richtet sich an Architekten und Ingenieure, die sich einen Überblick zur EnEV-Novelle verschaffen wollen.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung