Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Nachdem der EuGH die Mindestsätze der HOAI zum 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt hat, müssen Architekten bei der Gestaltung Ihrer Architektenverträge umdenken, denn eine Anpassung der Honorare kann nun nicht mehr erzwungen werden. Wie sichere ich mir eine auskömmliche Vergütung, woran orientiere ich, welche Vertragsregelungen müssen aufgenommen werden. Wie ist das Vertragshonorar zu gestalten und zu ermitteln? Wann empfiehlt sich ein Festhalten am System der HOAI mit Grundleistungen und wann empfehlen sich Stundenvergütungen? Was ist fair und wie kann ich eine für mich und dem Bauherrn eine ausgewogene Regelung schaffen, Mindestsätze und Honoraranpassungen vertraglich vereinbaren. Welche vertragliche Regelungen sind im Detail vorzusehen?Folgende Themen werden im Seminar u.a. behandelt:
Das Seminar richtet sich an Projektleiter und Büroinhaber, die verantwortlich für den Abschluss von Verträgen sind.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung