Immer dabei: der Architekturführer Baden-Württemberg als App.
Jetzt im App Store laden.

Schnellauswahl
  • Datenbanken
    • Architektenliste / Fachlisten
    • Architektenprofile Büroverzeichnis
    • Alle anerkannten Fortbildungen
    • IFBau Seminar-Suche
    • Beispielhaftes Bauen
    • Broschüren / Merkblätter
    • Veranstaltungen "Architekturtreff"
    • Tag der Architektur
    • Kleinanzeigen / Stellenmarkt
  • Ansprechpartner
    • Landesgeschäftsstelle
    • Kammergruppen
  • Informationen zu ...
    • Architektengesetz / Berufsrecht
    • Bürogründung/-betrieb
    • DSGVO für Architekten
    • Fachlisten
    • Fortbildungsnachweis
    • Rahmenvereinbarungen
    • Bauantrag / Formulare
  • Informationen für ...
    • AiP / SiP
    • Bauherren / Immobilienbesitzer
    • die Presse
    • Veranstalter / Bildungsträger
  • Informationen zu ...
    • Kontakt und Impressum
Mitglieder-Login
Kennwort anfordern?
  • Baukultur
    • Architektur
      • Was machen Architekt*innen?
      • Bücher zur Architektur(geschichte) und Architekturführer
      Beispielhaftes Bauen
      • Datenbank: Prämierte Objekte
      • Ausschreibungen
      • Aktuelle Ergebnisse
      • Die Auszeichnung
      App Architekturführer BW
      • Download im App Store
      • Download im Play Store
    • Innenarchitektur
      • Innenarchitektur-Diskurs
      • Die Arbeit von Innenarchitekt*innen
      • Schritt für Schritt
      • Wohn(t)raum für jede und jeden
      26. Tag der Architektur 2021
      • Mit einem Klick
      • Tag der Architektur 2020
      • Rückblick: Räume prägen
      • Archiv 2003-2019
      Baukultur in der Region
      • IBA'27 StadtRegion Stuttgart
      • Multihalle Mannheim
      • Trinationale Architekturtage 2020
    • Landschaftsarchitektur
      • Was machen Landschaftsarchitekt*innen?
      • Landschaftsarchitektur-Quartett
      • Landschaftsarchitektentage
      • Gartenschauen
      • Publikationen zur Landschaftsarchitektur
      Architekturpreise
      • Ausschreibungen
      • Meldungen
      • Baukultur Kraichgau
      • Baukultur Schwäbische Alb
      • Baukultur Schwarzwald
    • Stadtplanung
      • Der Boden als Schlüssel
      • Für alle Belange der Stadt
      • Die Arbeit von Stadtplaner*innen
      • Stadtplanertage und städtebauliche Dialoge
      • Publikationen zur Stadtplanung
      Architektur macht Schule
      • AKBW-Kooperationspartner für Schulen
      • Literatur, Lehrmaterialien, Bildungsplan
      • Netzwerkveranstaltungen
      • Zusammenarbeit mit Kultusministerium
      • Lehrerfortbildungen
      • Berufsbild, Schülerpraktikum
      • Vermittlungsprojekte, Dokumentationen
      • Initiativen auf Landes- und Bundesebene
  • Berufspolitik
    • Wohnungsbau
      • KONZEPT-Magazin
      • Strategische Wohnungsbaupolitik Baden-Württemberg
      • Prognos-Studie zum Wohnraumbedarf
      • Wohnraum-Allianz
      Stellungnahmen
      • LBO-Novelle
      • Energiewende mit Architekten
      • Stellungnahmen von AKBW und BAK
    • Digitales Planen und Bauen - BIM
      • BIM-Fortbildung
      • BIM-Leitfaden BAK
      • BIM - Chancen und Risiken
      • SimsalaBIM
      • planen - bauen 4.0
      • BIM 2014
      Berufspolitische Veranstaltungen
      • Sommerlicher Empfang
      • ARCHIKON im Rückblick
    • Klima, Energie, Nachhaltigkeit
      • Machbar: Energie- UND Kosteneffizienz
      • Bildungs-Offensive Holzbau
      • AKBW als Partner der Nachhaltigkeit
      • Die Zukunft ist gebaut
      • Berufsstand unter der "Wirtschaftlichkeitsgeißel"
      • Ganzheitlich denken, Klima schützen
      • Phase Nachhaltigkeit
      • Energiewende mit Architekten
      • Nachhaltiges Bauen
      Mitgliederumfragen
      • Auswirkungen der Corona-Pandemie
      • Strukturbefragung 2020 BW
      • Auswirkungen von Corona auf die Büros, Juli 2020
      • Auswirkungen von Corona auf die Büros, April 2020
    • Die AKBW aktiv in Europa
      • Wahlprüfsteine Europawahl
      • BAK-Newsletter: Bericht aus Brüssel
      • ACE
      • ENACA
  • Fortbildung
    • Fortbildungs-Kalender
      • Alle anerkannten Fortbildungen
      • IFBau Seminar-Suche
      ARCHIKON
      • Vorträge zum Download
      • Kongressprogramm
      • Zum Thema
      • Unsere Partner
    • Institut Fortbildung Bau
      • IFBau Seminar-Suche
      • Sonderveranstaltungen
      • Seminare
      • Online-Seminare
      • Lehrgänge Sachverständigenwesen
      • Lehrgänge Baumanagement | Energieeffizienz
      • AiP / SiP
      • ESF-Fachkursförderung | Förderprogramme
      • Wir über uns (IFBau)
    • Informationen für Bildungsträger
      • Registrierung
      • Login für Bildungsträger
    • Informationen für Mitglieder
      • Fortbildungspflicht
  • Recht
    • Aktuelle Informationen
      • Rechtsgebiete
        • Baurecht
        • Berufsrecht
        • Büro
        • HOAI
        • Vertragsrecht
        • Vergabe und Wettbewerb
      • Rechts-Merkblätter
        • Unterstützung
          • Beratung
          • Schlichtung
          • Sachverständigentätigkeit
      • Service
        • Für Kammermitglieder
          • Büroberatung
          • Digitalisierungsprämie Plus
          • Fachlisten-Eintrag
          • Versorgungswerk
          • Honorareinzugsstelle Hoefa
          • Kollegenhilfe
          • Rahmenvereinbarungen
          • DAB – Deutsches Architektenblatt
          • BKI – Baukosteninformationszentrum
          Für Studierende
          • Studium im Netz
          • AiP / SiP
          • Auslandspraktika werden gefördert
          • Auslandseinsätze
          Für Hochschulen und Universitäten
          • Für Planerinnen und Planer
            • Bauvorschriften und Vordrucke
            • BIM
            • Bauplanung, Technik und Baubetrieb
            • Bauen im Bestand
            • Energieeffizientes Bauen
            • Barrierefreies Bauen
            • Nachhaltiges Bauen
            • Auslandsmärkte
            Für Städte und Kommunen
            • Gestaltungsbeirat
            • Vergabe und Wettbewerb
          • Für Bauherrinnen und Bauherren
            • Geeignete Planer und Berater finden
            • Industrie- und Gewerbebau
            • Bauvorhaben planen
            • Meine Immobilie
            • Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit
            • Energieeffizienz
            • Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
            Adressen und Links
            • Architektenkammern
            • Architektenverbände Land und Bund
            • Weitere Institutionen
            • Architekturzeitschriften
            • Architekturmuseen und -galerien
            • Datenbanken und Online-Magazine
          • Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
            • Kretschmann kündigt "Strategiedialog Wohnen und Bauen" an
            • Einfamilienhaus-Debatte unangemessen
            • Debatte um Einfamilienhäuser
            • Innenstadtmanagement ganzheitlich anlegen
            • "Mit Holz aus der Krise bauen!"
            • Innenarchitektur Pandemie-Opfer
            • Kammerpräsident: "Das Schlimmste verhindert"
            • Barrierefrei heißt zukunftsfest
            • "Es wird zu klein und zu isoliert gedacht"
            • Bauwerksintegrierte Photovoltaik
            • Die Politik in Architektur überführen
            • Pressemitteilungen – Archiv
            Kleinanzeigen
            • Kleinanzeigen / Stellenmarkt
            • Anzeige aufgeben
            • Nutzungsbedingungen
        • Veranstaltungen
          • Veranstaltungskalender Architekturtreff.
            • Hilfe zur Datenbank
            • Als Veranstalter registrieren
            • Login für Veranstalter
          • Fortbildungs-Kalender
            • Alle anerkannten Fortbildungen
            • IFBau Seminar-Suche
            • Login für Bildungsträger
          • Ihre Veranstaltung im
            FORUM Haus der Architekten
            • Messen / Kooperationen
              • Stuttgarter Brandschutztage 2019
              • Nachberichte
          • Wir über uns
            • Landesgeschäftsstelle
              • Berufspolitik und Kommunikation
              • Geschäftsbereich Verwaltung und Finanzen
              • Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb
              • Geschäftsbereich Architektur und Baukultur
              • Geschäftsbereich Institut Fortbildung Bau
              • Alle Mitarbeiter der Geschäftsstellen
              Kammerbezirk Freiburg
              • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
              • Baukultur Schwarzwald
              • Breisgau-Hochschwarzwald/Emmendingen
              • Freiburg
              • Lörrach
              • Konstanz
              • Ortenaukreis
              • Rottweil-Tuttlingen
              • Schwarzwald-Baar-Kreis
              • Waldshut
            • Gewählte Gremien
              • Landesvorstand
              • Landesvertreterversammlung
              • LVV: Rückblicke
              • Kammerwahlen 2018
              Kammerbezirk Stuttgart
              • Bezirksvorstand und Beisitzer
              • Böblingen
              • Esslingen I
              • Esslingen II
              • Göppingen
              • Heidenheim
              • Heilbronn
              • Hohenlohe
              • Ludwigsburg
              • Main-Tauber-Kreis
              • Ostalbkreis
              • Rems-Murr-Kreis
              • Schwäbisch Hall
              • Stuttgart – Die FÜNF Kammergruppen
            • Weitere Gremien
              • Ausschüsse
              • Strategiegruppen
              • Netzwerke
              • Ehrenamtliche Referenten
              Kammerbezirk Tübingen
              • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
              • Baukultur Schwäbische Alb
              • Biberach
              • Bodenseekreis
              • Ravensburg
              • Reutlingen
              • Ulm/Alb-Donau-Kreis
              • Sigmaringen
              • Tübingen
              • Zollernalbkreis
            • FORUM Haus der Architekten
              • Hygienekonzept
              • Das Haus der Architekten als Tatort
              • Die Säle
              • Das Casino
              • Der Garten
              • Bankettkarte, Preisliste und Vertragsbedingungen
              Kammerbezirk Karlsruhe
              • LEADER: Aufruf an Architektenschaft
              • Architekturschaufenster
              • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
              • Baukultur Kraichgau
              • Baden-Baden/Rastatt
              • Heidelberg
              • Karlsruhe-Landkreis
              • Karlsruhe-Stadtkreis
              • Mannheim
              • Neckar-Odenwald-Kreis
              • Nordschwarzwald
              • Pforzheim/Enzkreis
              • Rhein-Neckar-Kreis
              • Veröffentlichungen im Kammerbezirk
          • Mitgliedschaft
            • Eintragen lohnt sich
                Guidelines AiP/SiP (englisch)
                • Eintragung
                  • Brexit-Auswirkungen für Berufsanerkennungen
                  • Eintragungsantrag / Formulare
                  • Eintragungsvoraussetzungen
                  • Hinweise zu Eintragung und Umtragung
                  • Wer kann Mitglied werden?
                  • Hinweise zur Fortbildung
                  • Berufsbezeichnung und Führung akademischer Grade
                  • Kammerbeitrag für Mitglieder
                  • Mitgliederstatistik
                  • Einheitlicher Ansprechpartner / Berufsanerkennung
                • AiP und SiP - ArchitektInnen und StadtplanerInnen im Praktikum
                  • Hinweise zur Fort- und Weiterbildungspflicht für AiP/SiP vor, während und nach der Pandemie
                  • Richtungsweisend
                  • Die Kammer an der Hochschule
                  • Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten
                  • Guidelines AiP/SiP (englisch)
                • Meine Mitgliedschaft
                  • Mitglieder-Login
                  • Kennwort anfordern
                  • Erläuterungen zur Mitgliedsdatenpflege
                  • Mein Kammer-Beitrag

              Fort- und Weiterbildungspflicht während der Pandemie

              • Fortbildung
              •  
              • Informationen für Mitglieder
              •  
              • Fortbildungspflicht
              •  
              • während der Pandemie
              •  

              Die Fort- und Weiterbildungspflicht besteht für das Jahr 2021. Mitglieder müssen am Ende des Jahres 8 Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen können, um dieser Pflicht gerecht zu werden.  

              Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist eine Berufspflicht für alle Architektinnen und Architekten. Sie dient dazu, dass sich Mitglieder über regelmäßige Neuerungen insbesondere im Bereich Recht und Technik auf dem Laufenden halten und ihr Wissen in wesentlichen Kernthemen regelmäßig auffrischen. Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist dabei ein Markenzeichen des freien Berufs und deshalb ein echtes Qualitätsmerkmal. Die Fort- und Weiterbildungspflicht wird dabei nicht nur verlangt, sondern auch kontrolliert und im Falle von Zuwiderhandlungen vom unabhängigen Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg sanktioniert.

              2020 wurde die Nachweispflicht für die Fort- und Weiterbildung aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt, die Fort- und Weiterbildungspflicht bestand indes auch 2020. Sowohl die Fort- und Weiterbildungspflicht als auch die Nachweispflicht bestehen wieder vollständig und ohne Einschränkung für das Jahr 2021, sodass alle Mitglieder die Pflicht zu erfüllen haben und sich nicht 2021 auf die Coronakrise berufen können. Die Coronakrise hat dazu geführt, dass viele Seminaranbieter, darunter auch unser kammereigenes Institut Fortbildung Bau (IFBau), ihr Online-Angebot ausgebaut haben. Es gibt viele Angebote, um auch in Corona-Zeiten der Weiterbildungspflicht zu genügen.

              Im nachfolgenden wird die Fort- und Weiterbildungsordnung dargestellt. Maßgeblich dabei ist für die Mitglieder allein der Wortlaut der Fort- und Weiterbildungsordnung sowie die Praxishinweise für Mitglieder auf die wir verweisen.

              1. Wieviele Fort- und Weiterbildungsstunden sind pro Jahr Pflicht?
              Die Fort- und Weiterbildungsordnung verpflichtet alle Mitglieder dazu, mindestens 20 Stunden Fort- und Weiterbildung im Jahr vorzunehmen. 8 Stunden von diesen 20 Stunden müssen davon Veranstaltungen sein, die vorab bei der Abteilung für Fort- und Weiterbildung der Architektenkammer angemeldet und von dieser mit Fortbildungsstunden anerkannt wurden. Es besteht folglich eine Nachweispflicht in Höhe von acht Stunden.

              2. An welchen Veranstaltungen können Mitglieder AKBW teilnehmen, um ihre Nachweispflicht zu erfüllen?
              Alle anerkannten Veranstaltungen der Abteilung Fort- und Weiterbildung können Sie hier abrufen. Die restlichen zwölf Stunden können die Mitglieder nach eigenem Ermessen festlegen.

              Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg können auch an Veranstaltungen anderer Architekten- und Ingenieurkammern teilnehmen, wenn es für diese von Seiten der jeweiligen Architekten- und Ingenieurkammer Fortbildungsstunden gibt. Die Architektenkammer erkennt diese Fortbildungsstunden an.

              Beispiel: AKBW-Mitglied M nimmt an dem Seminar „Vergaberecht für Experten“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen teil. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vergibt dafür fünf Fortbildungsstunden. Nimmt nun das Mitglied an dieser Veranstaltung teil, erkennt die AKBW ohne weitere eigene Prüfung die fünf Stunden vollständig an. Es ist darauf zu achten, dass die vergebene Fortbildungsstundenzahl auf der Teilnahmebescheinigung aufgeführt ist.

              Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg können auch an Veranstaltungen teilnehmen, die von anderen Architektenkammern anerkannt wurden. Wenn es für diese Veranstaltung von Seiten der anderen Kammer eine Anerkennung der Fort- und Weiterbildungsstunden gibt, erkennt die AKBW ohne weitere eigene Prüfung diese Fortbildungsstunden an.

              Beispiel: AKBW-Mitglied M nimmt an dem Seminar „HOAI 2021“ der Rechtsanwaltskanzlei Architektenfreund teil. Die Veranstaltung findet in Hessen statt. Die Kanzlei hatte zuvor das Seminar bei der Architektenkammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung angemeldet. Die hessische Kammer vergab vier Fortbildungsstunden. Die AKBW erkennt die Fortbildungsstunden ohne weitere eigene Prüfung an. Es ist auch hier darauf zu achten, dass die vergebene Fortbildungsstundenzahl auf der Teilnahmebescheinigung aufgeführt ist.

              3. Wer muss die Erfüllung der acht Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen?
              Die Erfüllungs- und Nachweispflicht besteht grundsätzlich für jedes Mitglied. In der Fort- und Weiterbildungsordnung sind Ausnahmen vorgesehen.

              Die Nachweise müssen nur auf Aufforderung der Kammer vorgelegt werden. Es besteht also keine Pflicht, von sich aus die Nachweise an die Kammer zu senden (hiervon wird auch abgeraten).

              Jedes Jahr wird eine Strichprobe gezogen, ob die Mitglieder ihrer Fort- und Weiterbildungspflicht auch nachkommen. Die stichprobenartig ausgewählten Mitglieder werden von Seiten der Kammer angeschrieben und in dem Schreiben aufgefordert, die acht Stunden anerkannte Fortbildung nachzuweisen. Sie haben auf Aufforderung der Kammer ihre Fort- und Weiterbildungsnachweise vorzulegen und nachzuweisen. Vorzulegen sind dabei ausschließlich die acht Stunden anerkannte Fort- und Weiterbildung.

              Die Stichprobe erfolgt per Zufallsauswahl; es gibt also keine Vorgaben. Möglich ist es deshalb, dass einzelne Mitglieder wiederholt, andere wiederum gar nicht überprüft werden.

              4. Wer kann seine Veranstaltung bei der Kammer anerkennen lassen?
              Jeder Bildungsträger kann seine Veranstaltungen bei der Architektenkammer vorab anmelden und anerkennen lassen. Dazu muss er sich als offizieller Bildungsträger kostenlos registrieren lassen und seine jeweilige Veranstaltung vorab der Abteilung Fort- und Weiterbildung einreichen. Die Abteilung prüft der Veranstaltung und vergibt Fortbildungsstunden (umgangssprachlich auch Fortbildungspunkte genannt). Hierzu gibt es spezielle Hinweise für Bildungsträger, die hier abgerufen werden können. Wichtig ist, dass die Veranstaltung vor Beginn bei der Architektenkammer angemeldet wurde. Eine nachträgliche Anmeldung und Anerkennung ist ausgeschlossen.

              5. Können sich auch Architekturbüros als Bildungsträger anmelden lassen?
              Ja, auch Architekturbüros können sich als Bildungsträger registrieren und eigene Veranstaltungen (Inhouse) anmelden und anerkennen lassen. Viele Büros wenden sich dafür an das Institut Fortbildung Bau (IFBau), das gerne bei der Durchführung solcher Inhouse-Seminare behilflich ist und unterstützt.

              6. Was gilt, wenn ein Mitglied ganzjährig im Ausland tätig ist?
              Wenn ein Mitglied ganzjährig im Ausland tätig ist, besteht für ihn dennoch die Fort- und Weiterbildungspflicht. Er kann sich aber zur Abstimmung seines Nachweises vorab an die Abteilung Fort- und Weiterbildung wenden und dort besprechen, wie die Pflicht erfüllt werden kann.

              7. Unter welchen Bedingungen sind Online-Seminare zulässig?
              Die Abteilung Fort- und Weiterbildung hat spezielle e-Learning-Hinweise ausgearbeitet, die hier abgerufen werden können. Grundsätzlich ist Online-Fortbildung genauso erlaubt und möglich wie Präsenz-Fortbildung.

              8. Welche Regelungen bestehen für AiP/SiP?
              Der Nachweis der Fort- und Weiterbildung ist für AiP und SiP nicht nur eine Berufspflicht, sondern eine Eintragungsvoraussetzung. Sie müssen über einen Zeitraum von zwei Jahren 40 Stunden Fort- und Weiterbildung gegenüber dem Eintragungsausschuss nachweisen. Verlängert sich die AiP/SiP-Zeit, kann dies auch zu einer Erhöhung der Fort- und Weiterbildungsstunden führen.

              Bei den 40 Stunden, die die AiP/SiP vorzulegen haben, muss es sämtlich um Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen handeln, die von der Architektenkammer vorab anerkannt wurden. Seminare, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sie nicht für AiP/SiP anerkannt wurden, können nur dann eingereicht werden, wenn beim Eintragungsausschuss vorab angefragt wurde, ob die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung dennoch anerkannt wird.

              Beispiel: AiP A will an dem Seminar „Der Generalübernehmervertrag für Experten am Bau“ teilnehmen. In der Ankündigung steht: „Wird nicht für AiP/SiP anerkannt.“ Will nun A dennoch teilnehmen und gleichzeitig die Veranstaltung zum Nachweis für seine Eintragung einreichen, so muss er sich vorher an den Eintragungsausschuss wenden und mit diesem abklären, ob eine Anerkennung in dem Einzelfall möglich ist.

              Die Coronakrise hat dazu geführt, dass viele Seminaranbieter, darunter auch unser kammereigenes Institut Fortbildung Bau (IFBau), ihre Online-Angebote ausgebaut haben (zum Online-Angebot des IFBau). Es gibt viele Angebote, um auch in Corona-Zeiten der Weiterbildungspflicht zu genügen. AiP/SiP können selbstverständlich, sofern sie anerkannt werden, auch an Online-Seminaren teilnehmen und dadurch ihre Fort- und Weiterbildungspflicht erfüllen.

              Spezielle Hinweise für Eintragungsanträge bis zum 31. März 2021
              2020 wurde den AiP/SiP ausnahmsweise eingeräumt, verschiedene Stunden für Fort- und Weiterbildung pauschal anzuerkennen, die nicht von der AKBW vorab als solche anerkannt wurden. Dazu zählte u.a. das Selbststudium durch Lesen. Diese Ausnahme war der Pandemielage geschuldet und galt zunächst nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2020. Diese Frist wurde einmalig nun verlängert bis zum 31. März 2021.

              AiP/SiP, die bis zum 31. März 2021 einen rechtmäßigen Antrag auf Eintragung stellen, haben aufgrund der Coronakrise die Möglichkeit, 20 Stunden des ansonsten verlangten Nachweises von 40 anerkannten berufsbezogene Fortbildungsstunden auch mit nicht anerkannten Formaten nachzuweisen. Dies kann z.B. durch Selbststudium, Streaming-Dienste usw. geschehen. Allerdings ist jeweils glaubhaft zu machen, in welcher Art, mit welchem Inhalt und in welcher Länge die Fortbildung stattfand. Nähere Informationen stehen nachfolgend oder können beim Eintragungsausschuss abgefragt werden:

              Hinweise des Eintragungsausschusses zum Selbststudium

              Muster

              Alle Anträge auf Eintragung ab dem 1. April 2021 unterlaufen wieder des normalen Nachweises von anerkannten Fort- und Weiterbildungsstunden. Selbststudium usw. ist daher als Nachweis nicht weiter möglich.

              11.05.2020

              Ihre Ansprechpartnerinnen

              Sigrid Elias (Architektin<br>Anerkennung von Fortbildungs­veranstaltungen (8-13 Uhr))

              Sigrid Elias

              Architektin
              Anerkennung von Fortbildungs­veranstaltungen (8-13 Uhr)

              Tel: 0711 / 2196-146

              sigrid.elias@akbw.de
              Daniela Wittig (Anerkennung von Fortbildungs­veranstaltungen (9-14 Uhr))

              Daniela Wittig

              Anerkennung von Fortbildungs­veranstaltungen (9-14 Uhr)

              Tel: 0711 / 2196-145

              daniela.wittig@akbw.de

              Ansprechpartner/-innen

              • Landesgeschäftsstelle
              • Institut Fortbildung Bau
              • Haus der Architekten

              Baukultur

              • App: Architekturführer
              • Architektur macht Schule
              • Architekturpreise
              • Beispielhaftes Bauen
              • Innenarchitektur
              • Landschaftsarchitektur
              • Stadtplanung
              • Tag der Architektur

              Planung

              • Barrierefreies Bauen
              • Bauen im Bestand
              • Energieeffizientes Bauen
              • Nachhaltiges Bauen
              • Sachverständigenwesen

              Berufspolitik

              • HOAI-Diskussion
              • Stellungnahmen
              • Wohnungsbau

              Fortbildung

              • Alle anerkannten Fortbildungen
              • Fortbildungspflicht
              • Informationen für Bildungsträger
              • Informationen für Mitglieder

              Institut Fortbildung Bau

              • Online-Seminare
              • ESF Fachkursförderung
              • IFBau für AiP und SiP
              • IFBau Seminar-Suche
              • Teilnahmebedingungen
              • Veranstaltungsorte
              • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

              Newsletter

              • Newsletter anmelden

              Kammerorgane

              • Kammerwahlen 2018
              • Gremien
              • Kammergruppen

              Recht

              • Architektengesetz und Kammerordnungen
              • Berufsrecht
              • Gesellschaftsrecht
              • Datenschutz / DSGVO für Architekten
              • Planungs- und Baurecht
              • Privates Baurecht, VOB/B
              • Vergabe und Wettbewerb

              Service

              • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
              • Büroberatung
              • Fachlisten: Aufnahme in ...
              • Fachlisten: Abruf von ...
              • Für AiP und SiP
              • Für Bauherrinnen und Bauherren
              • Für Mitglieder
              • Für Planer und Planerinnen
              • Für die Presse
              • Rahmenvereinbarungen
              • Weltweit: Auslandsmärkte

              Datenbanken

              • Architektenliste / Fachlisten
              • Beispielhaftes Bauen
              • Büroverzeichnis Architektenprofile
              • Broschüren und Merkblätter
              • Kleinanzeigen
              • Veranstaltungskalender

              Architektenkammer Baden-Württemberg

              Danneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon: 0711-2196-0Telefax: 0711-2196-101E-Mail: info@akbw.de
              • Kontakt
              • Anfahrt
              • Impressum
              • Datenschutz