Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Um ihre Mitglieder zu unterstützen, hat die Architektenkammer Baden-Württemberg Merkblätter zu finanziellen und rechtlichen Fragen zusammengestellt. Aber auch zu Verordnungen des Landes und zum Baustellenbetrieb finden sich auf dieser Seite Informationen. Aktualisierungsdaten werden jeweils vermerkt.
Corona-Hotline für Unternehmen
Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat für Unternehmen eine gebührenfreie Hotline geschaltet. Unter Tel. 0800 40 200 88 finden Unternehmen von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr hier eine erste Anlaufstelle.
Über die "Krisenberatung Corona" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern durch erfahrene Experten beraten lassen, bis zu vier Beratungstage sind kostenfrei. Für die "Krisenberatung Corona" hat das Wirtschaftsministerium die Unternehmensberatung RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (BWHM), die DEHOGA Beratung und die Unternehmensberatung des Handelsverbandes Baden-Württemberg beauftragt. Weitere Informationen finden Sie beim Wirtschaftsministerium.
AKBW-Merkblatt Arbeitsrecht (Stand: 1. Juli 2021) mit Informationquellen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Auswirkungen der Corona-Verordnung und erforderliche Hygienemaßnahmen mit aktuellen Arbeitsschutzstandards für Baustellen
Durch die Pandemie besonders spürbar, aber auch in anderen Phasen immer wieder aktuell: die Preise für Baumaterialien steigen in kurzer Zeit deutlich an. Welche Konsequenzen das für ausführende Unternehmen und Architekt:innen hat, lesen Sie hier in unserem Merkblatt. (Stand 1. September 2021)
Überbrückungshilfe Corona (Stand 28.10.2021)Auch Architektur- und Stadtplanungsbüros können die Überbrückungshilfe auf der Antragsplattform des Bundes beantragen. Diese wurde erneut verlängert und ist seit Juni 2021 als Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 beantragbar. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat. Anträge können über prüfende Dritte gestellt werden, die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2021. Bitte beachten Sie, dass für die Hilfen allein die Hinweise des Wirtschaftsministeriums des Landes bzw. des Bundes ausschlaggebend sind. Ein Merkblatt des Wirtschaftsministeriums führt unter anderem alle Ansprechpartner auf.
Sofortbürgschaften für Freiberufler (Stand 30.06.2021)Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit. Mit den Sofortbürgschaften können Kredite bis zu 250.000 Euro abgesichert werden. Über das Portal www.ermoeglicher.de können Sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro.
Kurzarbeitergeld (Stand: 06.11.2020)AKBW-Leitfaden Kurzarbeitergeld mit Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Wer kann es wie und wann beantragen? Welche Voraussetzungen gibt es?Orientierungshilfe für eine Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld als Zusatz zum Arbeitsvertrag
Liquiditätsproblemen entgegenwirken (Stand: 03/2021)Die AKBW gibt 10 Tipps, um Ihr Honorar zu sichern
Welche Rechte und Pflichten sich aus der Pandemie für bestehenden Vertragsverhältnisse ergeben, beschreibt das AKBW-Merkblatt zum Bau- und Architektenvertragsrecht (Stand 06.04.2020)
Zu Störungen bei der Auftragsabwicklung, zum Ersatz bei angeordnetem Ruhen des Büros sowie zu Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse beantwortet die Bundesarchitektenkammer FAQs.
Der Versicherungsmakler AIC hat ein Merkblatt zum Versicherungsschutz (Stand: 26.03.2020)erstellt u.a. zum Greifen der Berufshaftpflicht.
Das ursprünglich bis 21. März 2021 befristete Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde erneut bis Ende 2023 verlängert. Der Bundestag hat dies auf den Weg gebracht, damit die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen kann.
Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist eine Berufspflicht für alle Architektinnen und Architekten.
Die IFBau Online-Veranstaltungen ergänzen die Unterrichtsform der Präsenzveranstaltung von kompakten After-Work-Seminaren bis hin zu intensiven Ganztages-Workshops.
Tel: 0711 / 2196-110
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Tel: 0711 2196-2330
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