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          • Mitgliedschaft
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                Guidelines AiP/SiP (englisch)
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              Corona: Hilfen und Hinweise

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              Um ihre Mitglieder zu unterstützen, hat die Architektenkammer Baden-Württemberg Merkblätter zu finanziellen und rechtlichen Fragen zusammengestellt. Aber auch zu Verordnungen des Landes und zum Baustellenbetrieb finden sich auf dieser Seite Informationen. Aktualisierungsdaten werden jeweils vermerkt.

              Direktberatung

              Corona-Hotline für Unternehmen

              Das Wirtschaftsministerium hat für Unternehmen eine gebührenfreie Hotline geschaltet.

              Tel. 0800 40 200 88

              Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr finden Unternehmen hier eine erste Anlaufstelle.

               

              Kostenlose Expertenberatung

              Über die "Krisenberatung Corona" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern durch erfahrene Experten kostenlos beraten lassen. Bis zu vier Beratungstage sind kostenlos . Für die "Krisenberatung Corona" hat das Wirtschaftsministerium die Unternehmensberatung RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (BWHM), die DEHOGA Beratung und die Unternehmensberatung des Handelsverbandes Baden-Württemberg beauftragt.

              Interessierte Unternehmen können sich direkt an die Beratungsdienste wenden. Im Rahmen eines Erstgesprächs werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt, die Beratungsbedarfe analysiert und ein geeigneter Krisen- und Sanierungsexperte vermittelt.

              Weitere Informationen finden Sie beim Wirtschaftsministerium hier.

              Recht

              Planungssicherstellungsgesetz wird verlängert

              Das Bundeskabinett hat die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 auf den Weg gebracht, womit die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen kann. Das PlanSiG soll die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auch während der COVID-19-Pandemie sicherstellen.

              mehr20.01.2021

              Wirtschaftliche Fragestellungen


              Überbrückungshilfe Corona
              (Stand 08.07.2020)
              Auch Architektur- und Stadtplanungsbüros können die Überbrückungshilfe II auf der Antragsplattform des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Die Anträge müssen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Hilfen allein die Hinweise des Wirtschaftsministeriums ausschlaggebend sind. Ein Merkblatt des Wirtschaftsministeriums führt unter anderem alle Ansprechpartner auf.

              Sofortbürgschaften für Freiberufler (Stand 08.07.2020)
              Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit. Ab 15. Juli können Unternehmen die Bürgschaften beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können Sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro.

              Kurzarbeitergeld (Stand: 06.11.2020)
              AKBW-Leitfaden Kurzarbeitergeld mit Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Wer kann es wie und wann beantragen? Welche Voraussetzungen gibt es?
              Orientierungshilfe für eine Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld als Zusatz zum Arbeitsvertrag

              Liquiditätsproblemen entgegenwirken (Stand: 07.04.2020)
              Die AKBW gibt 10 Tipps, um Ihr Honorar zu sichern

              Betriebswirtschaftliche Informationen (Stand: 21.01.2021)
              AKBW-Merkblatt Betriebswirtschaft unter anderem zu den Themen Finanzierungsunterstützungen und Entschädigungen

              Vertragsrecht

              Welche Rechte und Pflichten sich aus der Pandemie für bestehenden Vertragsverhältnisse ergeben, beschreibt das AKBW-Merkblatt zum Bau- und Architektenvertragsrecht (Stand 06.04.2020)

              Zu Störungen bei der Auftragsabwicklung, zum Ersatz bei angeordnetem Ruhen des Büros sowie zu Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse gibt die Bundesarchitektenkammer vertragsrechtliche Hinweise und beantwortet FAQs.

              Versicherungsrecht

              Der Versicherungsmakler AIC hat ein Merkblatt zum Versicherungsschutz (Stand: 26.03.2020)
              erstellt u.a. zum Greifen der Berufshaftpflicht.

              Arbeitsrecht

              AKBW-Merkblatt Arbeitsrecht (Stand: 07.09.2020) mit Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

              Leitfaden "Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" (Stand: Juli 2020) der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

              Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt weitere Hinweise bereit (Stand: 04.08.2020)

              Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

              1

              Corona-Arbeitsschutzverordnung fordert jetzt Homeoffice-Angebote

              Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren sowie Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und erweitert die bisherige SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel.

              mehr27.01.2021

              Baustellenbetrieb

              Auswirkungen der Corona-Verordnung und erforderliche Hygienemaßnahmen mit aktuellen Arbeitsschutzstandards für Baustellen

              mehr25.01.2021

              Vergabe, Wettbewerb und Preisgericht

              • Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben und Ausschreibungen: Merkblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand: 03.04.2020)
              • Abgabetermine bei RPW-Wettbewerben während der Corona-Krise: die Position der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand: 17.03.2020)
              • Anwendung des Vergaberechts in Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2: Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in dem es um allgemeine vergaberechtliche Hinweise zur Beschaffung unterschiedlicher Güter wie Masken oder IT-Gerät geht. Auch wenn das Schreiben nicht namentlich Architektenleistungen betrifft, ist es gleichwohl sicherlich für diejenigen Architektinnen und Architekten von Interesse, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Zu dem genannten Rundschreiben gibt es wiederum einen Brief des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (vom 20.03.2020). Er informiert über Dringlichkeitsvergaben bei Lieferungen und Dienstleistungen.
              • Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Preisgerichtssitzung digital stattfinden kann, hat die AKBW in einem Merkblatt (Stand 30.04.2020) zusammengestellt.
              • Mit Schreiben vom 1. April 2020 verweist das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission. Die Kommission hat Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation veröffentlicht.
              • Vergaberechtliche Erleichterungen und Beschleunigungen
              Fortbildung

              Fort- und Weiterbildungspflicht während der Pandemie

              Die Fortbildungspflicht bleibt bestehen. Was ändert sich dennoch?

              mehr11.05.2020

              Informationen von den Gesundheitsministerien

              • in Baden-Württemberg:Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
              • für den Bund:Bundesministerium für Gesundheit
              27.01.2021

              Ihre Ansprechpartner

              Hans Dieterle (Hauptgeschäftsführer)

              Hans Dieterle

              Hauptgeschäftsführer

              Tel: 0711 / 2196-110

              hans.dieterle@akbw.de
              Peter Reinhardt (Architekt, Geschäftsführer Institut Fortbildung Bau)

              Peter Reinhardt

              Architekt, Geschäftsführer Institut Fortbildung Bau

              Tel: 0711 / 248386-330

              peter.reinhardt@ifbau.de
              Carmen Mundorff (Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur)

              Carmen Mundorff

              Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur

              Tel: 0711 / 2196-140

              carmen.mundorff@akbw.de
              Dr. Eric Zimmermann (Justiziar, Geschäftsführer,<br>Recht und Wettbewerb)

              Dr. Eric Zimmermann

              Justiziar, Geschäftsführer,
              Recht und Wettbewerb

              Tel: 0711 / 2196-120 (vormittags)

              eric.zimmermann@akbw.de
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              Ansprechpartner/-innen

              • Landesgeschäftsstelle
              • Institut Fortbildung Bau
              • Haus der Architekten

              Baukultur

              • App: Architekturführer
              • Architektur macht Schule
              • Architekturpreise
              • Beispielhaftes Bauen
              • Innenarchitektur
              • Landschaftsarchitektur
              • Stadtplanung
              • Tag der Architektur

              Planung

              • Barrierefreies Bauen
              • Bauen im Bestand
              • Energieeffizientes Bauen
              • Nachhaltiges Bauen
              • Sachverständigenwesen

              Berufspolitik

              • HOAI-Diskussion
              • Stellungnahmen
              • Wohnungsbau

              Fortbildung

              • Alle anerkannten Fortbildungen
              • Fortbildungspflicht
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              Institut Fortbildung Bau

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