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Bundesarbeitsministerium beendet am 26. Mai 2022 spezielle Arbeitgeber-Vorgaben
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte auf seiner Homepage mit, dass „angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen“ kein Anlass bestünde, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern. Bis dahin sind alle Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin vollumfänglich anzuwenden. Die Vorgaben fallen folglich ab dem 26. Mai 2022 weg.
Weiter informiert das Ministerium: „Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.“
Das Ministerium kündigte an, Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.
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