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Am 01.11.2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“, kurz GEG, in Kraft getreten. Hierin werden das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetzes sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welches das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert.
Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von neuen mit geltenden Normen in Bezug genommen. Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
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