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                Stuttgarter Brandschutztage 2019

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                Brandschutzplanung durch Architekten – ein brennendes Problem?

                Ein Rückblick auf die Stuttgarter Brandschutztage 2019 als Appell an den Berufsstand.


                Bildnachweis: Feuerwehrhaus Zipfelbach, Winnenden; Architekten: DREI ARCHITEKTEN Freie Architekten BDA, Stuttgart; Projektleiterinnen: Sabine Mössner, Susanne Konsek; Foto: Zooey Braun Fotografie; prämiert im Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen "Rems-Murr-Kreis 2011 - 2018"

                Als Entwurfsverfasser tragen Architektinnen und Architekten - in ihrer Funktion als Vertreter des Bauherrn und als Koordinator - die Verantwortung dafür, dass bauliche Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend geplant sind und errichtet werden. Eine große Bedeutung kommt dabei der Konzeption und Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes zu. Das Bauordnungsrecht geht davon aus, dass die Bauvorlageberechtigten aufgrund Ausbildung und Berufspraxis über die zur Lösung der übernommenen Planungsaufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Das Vertrauen in diese Kompetenz zeigt sich nach der aktuellen Novelle der Landesbauordnung in Baden-Württemberg in der Tatsache, dass für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 nur noch Kenntnisgabeverfahren oder vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zugelassen sind .Somit wird beispielsweise der Brandschutz bei diesen Bauaufgaben gar nicht mehr von der Baurechtsbehörde geprüft.

                Dieses gesamtgesellschaftliche Vertrauen nimmt Architektinnen und Architekten in die Pflicht und verlangt, dass sie diesem Anspruch auch gerecht werden. Die Brandschutzsystematik der Landesbauordnung LBO inklusive der konkretisierenden Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung LBO-AVO muss als grundlegendes Handwerkszeug verstanden und beherrscht werden. Das Anforderungsniveau der Regelungen entspricht dabei dem Standard allgemeiner Wohnungsbau. Alle Abweichungen, insbesondere beim Bauen im Bestand, müssen gegebenenfalls gesondert beantragt und genehmigt werden. Wenn erforderlich sowie bei Sonderbauten sind gegebenenfalls separate Brandschutzkonzepte zu erstellen oder zu veranlassen: Sofern dazu die eigene Sachkunde nicht mehr ausreicht, sind Fachplaner hinzuzuziehen und zu koordinieren. Dabei sind auch die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen. Dennoch ist für die Koordination und Plausibilitätsprüfung des Brandschutzes – wie bei anderen Fachplanungen, beispielsweise der Tragwerksplanung, auch – ein fundiertes Wissen über die Grundlagen des Fachgebiets Voraussetzung.

                Das Institut Fortbildung Bau IFBau bietet stetig ein breites Spektrum von Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen an, von den allgemeinen Grundlagen des Brandschutzkonzepts der Landesbauordnung bis zu Brandschutz im Industriebau oder Brandschutz und Barrierearmut im Denkmal.

                Ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes ist beispielsweise die Planung der Rettungswege: zweiter baulicher Rettungsweg, eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle – inklusive Planung der dann dafür erforderlichen Zugänge und Aufstellflächen für Drehleiterfahrzeug oder Tragleiter – oder doch ein Sicherheitstreppenhaus? Diese Fragen haben auch entscheidende Bedeutung für Konzeption und Entwurf des Gebäudes und somit Gestaltung und Erscheinungsbild. Wie sieht die Rettung mobilitätseingeschränkter Personen in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft aus? Welche Rolle können dabei Aufzüge mit ihrer immer intelligenter werdenden Steuerung spielen? Wie sind Staus bei der Eigenrettung zu bewerten und wo entstehen sie tatsächlich? Was ist bei Gebäuden zu berücksichtigen, die von vielen Menschen oder speziellen Gruppen genutzt werden wie z.B. beim Schulbau?

                Dies waren unter anderem auch Themen der 14. Stuttgarter Brandschutztage, die am 5. und 6. November 2019 im ICS Internationales Congresscentrum Stuttgart der Landesmesse stattfanden. Jeweils rund 350 Teilnehmer informierten sich an den beiden Tagen nicht nur über neue Normen, Planungsregeln und Techniken oder das bei dieser Veranstaltung obligatorische „Neues aus dem Bauordnungsrecht“. Auch konzeptionelle Lösungen wurden vorgestellt: So präsentierte Cornell Fuchs von fuchs.maucher.architekten.bda, Waldkirch, mit einer ertüchtigten vorhandenen Schachtelttreppe beziehungsweise der Aktivierung von Fluchtbalkonen bei Herstellung eines fünfgeschossigen inneren Luftraums zwei Beispiele für Sanierungen bestehender Schulgebäude, die Anforderungen des Brandschutzes mit aktuellen pädagogischen Unterrichtskonzepten in Einklang bringen. Die Reise wert war schon fast allein die als Randbemerkung geäußerte eindeutige Haltung des Vertreters der Stuttgarter Feuerwehr zur Diskussion um Notentriegelungen und ähnlichem Einrichtungen für elektrische Rollläden und Sonnenschutzeinrichtungen bei Fenstern und Türen, die als Rettungsstelle dienen: lediglich überflüssige Geschäftsmodelle zum Geldverdienen – die Feuerwehr findet ihren Weg. Und wenn dann zum Schluss Dr. Portz über „Brandtote im Spannungsfeld zwischen technischem Defekt, Fahrlässigkeit und Mord“ referiert, bleibt ein gewisses Gruseln nicht aus.

                Das breite Themenspektrum der Veranstaltung trägt der zunehmenden Komplexität unserer Bauvorhaben Rechnung: einerseits ist ein immer größeres Spezialwissen im Einzelfall gefordert und andererseits ein interdisziplinäres Zusammenarbeiten und eine abgestimmte Kommunikation der an Planung, Verfahren und Umsetzung Beteiligten. Dies erfordert gleichermaßen fundierte Kenntnisse als auch ein Verständnis der im Planungsprozess Beteiligten füreinander, um im konstruktiven Miteinander die teilweise widerstrebenden Interessen möglichst optimal in Einklang zu bringen.

                Als zentralen Koordinatoren kommen Architektinnen und Architekten also nicht am Thema vorbei. Die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sollte man wie das Einmaleins beherrschen, denn bei Standardbauvorhaben gehört er zu den Grundleistungen der Planung. Anders verhält es sich bei komplexen Bauvorhaben oder Sonderbauten, wozu nicht nur Flughäfen oder Bahnhöfe zählen. Hier ist die integrative Kompetenz der Entwurfsverfasser gefragt, um die oft widerstrebenden Interessen miteinander in einen ausgewogenen Einklang zu bringen. Eine bestens geeignete Gelegenheit, dies zu schulen, sind die "Stuttgarter Brandschutztage".

                Die "Stuttgarter Brandschutztage" sind eine Initiative der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, der Architektenkammer Baden-Württemberg, der Akademie der Ingenieure AkadIng GmbH und der InformationZentrum Beton GmbH. Die Inhalte dieser inzwischen bestens etablierten Fachveranstaltung richten sich an Architektinnen und Architekten, Ingenieure und Planerinnen, Angestellte aus Behörden der unterschiedlichen Verwaltungsebenen und Organisationen, Feuerwehren und Projektentwickler oder Bauherrenvertreter. Ziel ist es, ein Informationsforum und einen Treffpunkt für alle am Bau Beteiligten einschließlich Zulieferer und ausführende Unternehmen zu schaffen, um den Brandschutz in Baden-Württemberg voranzubringen.

                22.11.2019

                Ihr Ansprechpartner zum Thema in der Landesgeschäftsstelle

                Jochen Stoiber (Architekt)

                Jochen Stoiber

                Architekt

                Tel: 0711 / 2196-148

                jochen.stoiber@akbw.de

                Fortbildung beim IFBau zum Thema Brandschutz

                10.02.2021 | Online Online: update Technische Baubestimmungen 18.02.2021 | Online Online: Holzbau - Bauphysik und Brandschutz 01.03.2021 | Online Online: LBO-Novelle 2019 - kompakt - Teil II 10.03.2021 | Online Online: Optimierte Planungsprozesse im Holzbau 11.03.2021 | Online Online: Bauanträge richtig stellen

                Ansprechpartner/-innen

                • Landesgeschäftsstelle
                • Institut Fortbildung Bau
                • Haus der Architekten

                Baukultur

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