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                LBO-Novelle 2019

                • Berufspolitik
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                • Stellungnahmen
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                •  
                • LBO-Novelle 2019
                •  

                Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 7. September 2018

                in der Verbändeanhörung zur LBO-Novelle 2019

                Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich das Ziel der Novelle, den Wohnungsbau durch die Schaffung kostengünstiger Lösungen, durch Erleichterungen bei Aufstockungen und Nachverdichtungen - insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels der Verringerung des Flächenverbrauchs. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zumindest zum Teil geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen und sind daher zu begrüßen, wie insbesondere:

                Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (§ 26 Absatz 3)

                Die vorgesehene Änderung dient der Klärung und beseitigt die bisherige Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Verwendung von Holz bei tragenden oder aussteifenden sowie raumabschließenden Bauteilen. Als wirksame Erleichterung beim Holzbau ist diese Regelung im Besonderen zu begrüßen!

                Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen gehen jedoch in einigen Punkten nicht weit genug oder verkennen die tatsächlich ursächlichen Problemstellungen. Unsere wesentlichen Anmerkungen und Anliegen dazu sind:

                Kenntnisgabeverfahren (§ 51 Absatz 5)

                Wir lehnen die vorgesehene Änderung des § 51 Absatz 5 ab, nach der bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 nur noch das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 52 zugelassen sein soll. Beide Verfahren mögen Ihre Berechtigung haben, aber die Freiheit, als drittes Verfahren ein "normales" Baugenehmigungsverfahren wählen zu können, muss denjenigen Bauherrinnen und Bauherren erhalten bleiben, die die höhere Rechtssicherheit dieses Verfahrens schätzen und dafür auch längere Verfahrenszeiten in Kauf nehmen.

                Barrierefrei nutzbaren Wohnungen (§ 35 Abs. 1)

                Für § 35 Abs. 1 schlagen wir eine grundsätzliche Neuformulierung vor. Wir plädieren für klare Quoten barrierefrei nutzbarer bzw. barrierefrei und vollumfänglich mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen. Durch die Einführung etablierter, eindeutig normierter Standards wäre auch klargestellt, dass zunächst nur eine bauliche, insbesondere räumlichgeometrische Ausführung der betreffenden Wohnungen erforderlich ist, die ggf. nachträglich eine einfache und leichte Einrichtung und Ausstattung für Menschen mit Behinderungen durch den Nutzer ermöglicht.* Wir schlagen deshalb folgende Neuformulierung vor:

                "In Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen muss jede vierte Wohnung als barrierefrei nutzbare Wohnung erreichbar und hergestellt sein. Jede dritte dieser Wohnungen muss zusätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei der Teilung von Wohnungen sowie bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt."

                 

                Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme, die wir gemeinsam mit der Bauwirtschaft Baden- Württemberg e.V. und der Ingenieurkammer Baden-Württemberg abgegeben wurde zum download.

                14.11.2018

                Ihre Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

                Hans Dieterle (Hauptgeschäftsführer)

                Hans Dieterle

                Hauptgeschäftsführer

                Tel: 0711 / 2196-110

                hans.dieterle@akbw.de
                Carmen Mundorff (Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur)

                Carmen Mundorff

                Architektin, Geschäftsführerin, Architektur und Baukultur

                Tel: 0711 / 2196-140

                carmen.mundorff@akbw.de

                Ansprechpartner/-innen

                • Landesgeschäftsstelle
                • Institut Fortbildung Bau
                • Haus der Architekten

                Baukultur

                • App: Architekturführer
                • Architektur macht Schule
                • Architekturpreise
                • Beispielhaftes Bauen
                • Innenarchitektur
                • Landschaftsarchitektur
                • Stadtplanung
                • Tag der Architektur

                Planung

                • Barrierefreies Bauen
                • Bauen im Bestand
                • Energieeffizientes Bauen
                • Nachhaltiges Bauen
                • Sachverständigenwesen

                Berufspolitik

                • HOAI-Diskussion
                • Stellungnahmen
                • Wohnungsbau

                Fortbildung

                • Alle anerkannten Fortbildungen
                • Fortbildungspflicht
                • Informationen für Bildungsträger
                • Informationen für Mitglieder

                Institut Fortbildung Bau

                • Online-Seminare
                • ESF Fachkursförderung
                • IFBau für AiP und SiP
                • IFBau Seminar-Suche
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