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Die Kammermitglieder haben zahlreiche Vorschläge gemacht, um Über- oder Fehlregulierungen im Planungsbereich abzubauen.
Die AKBW wandte sich über ihren Newsletter an die Mitglieder und bat um Hinweise zum Bürokratieabbau. Den Anstoß gab der "Sommerliche Talk" mit Ministerpräsident Kretschmann. Welche Vorschriften und Regelungen sind für Sie hinderlich, welche sind aus Ihrer Sicht lässlich und welche gar schädlich, um bestimmte Zielsetzungen zu erreichen? Oder eben kurz: Was kann weg? So lautete die Frage in die Kammer hinein. Die Gesprächseinladung des Ministerpräsidenten, die neue Empfänglichkeit für die brennenden Themen der Architektur und Baukultur, ist aus Sicht von AKBW-Präsident Markus Müller ein gutes Zeichen. "Wir als Architektenkammer Baden-Württemberg sind die Experten und wir werden gefragt. Termine wie die im Staatsministerium sind eine große Chance, Einfluss zu nehmen über die institutionalisierten Beteiligungsformate hinaus."
Häufig ist die AKBW als Interessenvertretung spät in gesetzgeberische Prozesse eingebunden – manchmal zu spät, um aus Kammersicht falsche Normsetzungen noch verhindern zu können, so geschehen bei der Novelle der Landesbauordnung. Das brachte ein Kammermitglied zur Forderung, aus 16 Landesbauordnungen erst einmal eine gesamtdeutsche zu machen. Von der Schwierigkeit der Durchsetzung abgesehen seien LBOs auch Chancen, sagt AKBW-Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle. "Dadurch wird es immerhin möglich, bestimmte Themen in einem Bundesland innovativ auszuprobieren wie bei der jüngsten baden-württembergischen LBO-Novelle bezogen auf Erleichterungen für das Bauen mit Holz."
Viele Mitglieder der Kammer nutzten die Gelegenheit, die aus ihrer Sicht wichtigsten Hemmnisse zu benennen. Manches wurde mehrfach genannt, anderes aus der Fachlichkeit heraus nur einmal. So ergab sich eine Art Rangliste der kritikwürdigen Planungs- und Umsetzungsbedingungen. Vor der Klammer standen wieder der Wunsch nach Vereinheitlichung der auch innerhalb Baden-Württembergs unterschiedlichen, an Stadt- oder Kreisgrenzen endenden Bauvorgaben.
Rangliste der Hinweise
An Sachhinweisen mit großem Abstand auf Platz eins: die häufig überlange Dauer der behördlichen Befassung mit Bauanträgen, auf Platz zwei: vielfach veraltete Bebauungspläne, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen,auf Platz drei landeten sich widersprechende oder nicht abgestimmte Vorgaben in verschiedenen Regelwerken.
So gelten 1.20 Meter Fluchtwegbreite im Arbeitsschutzrecht (ASR) für mehr als 20 Personen als Norm, in der Landesbauordnung jedoch deutlich weniger. Bauen im Bestand und Nachverdichtung wurde unter den unterschiedlichsten Aspekten als Quell des Verdrusses genannt. Einmal in Bezug auf Dachausbauten, wenn etwa bei Dachneigungen von 30 Grad keine Nutzung als Schlaf- oder Arbeitszimmer erlaubt ist und ergo nicht genehmigt wird. "Hier ist in Baden-Württemberg eine Überregulierung vorhanden", klagt eine Architektin aus Bretten. Während man in Norddeutschland eine Friesenkate mit Schlafplatz im Spitzboden vermieten könne, sei es hier sogar widerrechtlich, den eigenen Kindern das Spielen im Spitzboden zu gestatten, weil dort die Vorschriften für Aufenthaltsräume regeln, dass mindestens 50 Prozent der Fläche des Raumes (>1,5 m Höhe) höher sein muss als 2,30 m. Aber auch in Bezug auf Mischnutzung Arbeiten/Wohnen in gewerblichen Gebäuden sind - trotz gegenteiliger politischer Bekundungen - noch immer zahlreiche Hürden aufgebaut. So auch die Anmerkung eines Architekten aus Tübingen, "politisch gewollte" Wohnraumförderung müsste von Ämtern auch umgesetzt werden. Weitere Planer äußerten den Wunsch nach einer Verordnung, die Befreiungen zugunsten von Wohnraumschaffung ermöglicht.
Konkret wurden folgende Hinweise auf überkommene, aus Sicht der Planerinnen und Planer widersinnige oder die Tätigkeit hemmende Regelungen gegeben: