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Die Bundesarchitektenkammer führt alle zwei Jahre eine Befragung der Architektinnen und Architekten durch. Die Architektenkammer Baden-Württemberg stellt dabei zusätzlich Fragen zur Kammerzufriedenheit. Diese ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In der Befragung, die vom 4. Mai bis 15. Juni 2020 stattfand, bewerten 75 Prozent der Mitglieder die Arbeit der AKBW "sehr gut" oder "gut", nur 4 Prozent bewerten diese mit "schlecht".
Strukturbefragung 2020 der Angestellten in Baden-WürttembergStrukturbefragung 2020 der Selbstständigen in Baden-WürttembergStrukturbefragung 2020 der AiP/SiP in Baden-WürttembergZusatzfragen der AKBW zur Strukturbefragung 2020
Erfreulich war auch die wirtschaftliche Situation der Mitglieder im vergangenen Jahr. Mit 70.400 Euro Überschuss pro Inhaber (im Median) liegt Baden-Württemberg nach dem Saarland und Hamburg auf dem dritten Platz des Bundesländervergleichs. Inwieweit sich in diesem Jahr Corona auswirkt, werden wir mit einer Sonderumfrage Ende 2020 abfragen.
Bei den Angestelltengehältern liegt Baden-Württemberg mit 58.500 Euro auf Platz 5. In den Architektur- und Planungsbüros wurden 50.400 Euro, im Öffentlichen Dienst 65.029 Euro und in der gewerblichen Wirtschaft 78.000 Euro verdient. Diese großen Unterschiede erklären sich zum Teil durch mehr Führungsfunktionen und ein tendenziell höheres Alter der Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst im Vergleich zu den Beschäftigten in Planungsbüros. AiP/SiP verdienten 2019 im Median 36.000 Euro.
Mit rund 25 Stunden für Fort- und Weiterbildung liegen die baden-württembergischen Architekten im Mittelfeld (Selbständige) bzw. im unteren Viertel (Angestellte). Erfreulich ist, dass 67 Prozent der Angestellten ganz und weitere 20 Prozent teilweise Fort- und Weiterbildung als Arbeitszeit angerechnet erhalten. Im bundesweiten Vergleich ist dies aber leider ein unterdurchschnittlicher Wert.
Die Umfrage liefert auch interessante Kennwerte für die Bürokalkulation. Nach dem Gerichtsurteil des EuGH gegen die Verbindlichkeit der HOAI können diese besonders interessant sein: Die im Jahr 2019 von den baden-württembergischen Büros abgerechneten durchschnittlichen Stundensätze betrugen für Inhaber*innen, Partner*innen, Geschäftsführer*innen 84 Euro, für angestellte Architekt*innen 69 Euro und für technische Beschäftigte 52 Euro. Größere Büros berechnen mit 100 / 78 / 61 Euro deutlich höhere Sätze.
82 Prozent der hiesigen Büros sehen sich derzeit noch nicht mit Auswirkungendes HOAI-Urteils konfrontiert. Zum Glück, denn lediglich 59 Prozent der baden-württembergischen Büros erfassen Projektstunden und nur 26 Prozent kalkulieren mit Hilfe mittlerer Stundensätze. Hier besteht offensichtlich noch Schulungsbedarf und Luft nach oben.
Struktubefragung der Angestellten (bundesweit)Strukturbefragung der Selbsständigen (bundesweit)