Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg muss ein einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen (in der Regel Bachelor und Master), min. zwei Jahre Berufspraxis in allen Leistungsphasen unter Anleitung gesammelt und eine Tätigkeit in Baden-Württemberg nachgewiesen werden.
In Ausnahmefällen, kann von § 4 Abs. 8 ArchG Gebrauch gemacht werden, der auch Personen den Zugang zur Kammer ermöglicht, die die Kenntnisse eines Hochschulstudiums äquivalent durch lebenslanges Lernen erworben, mindestens 10-jährigen angeleitete praktische Tätigkeit sowie außergewöhnliche Leistungen in der jeweiligen Fachrichtung erbracht und dies entsprechend nachweisen können.
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Länderkammer sind oder waren, nutzen Sie bitte das vereinfachte Verfahren Länderumtragung.
Bitte achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen. Die Checkliste gibt es auch als PDF
Derzeit müssen qua Gesetz noch alle Unterlagen per Post eingereicht werden. Bitte adressieren Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Architektenkammer Baden-Württemberg Eintragungsabteilung Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart
Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen einreichen:
Zusätzliche Unterlage bei Wechsel von AiP/SiP auf Vollmitgliedschaft:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als angestellte Architekt:in/Stadtplaner:in:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Freie:r Architekt:in/Stadtplaner:in:
Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur
Alle oben genannten Unterlagen, zuzüglich
Fachrichtung Stadtplanung