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Das Instrument des vereinfachten Verfahrens ermöglicht die schnellere Umsetzung von Planungsvorhaben, insofern als hier auf die Umweltprüfung und eine intensive Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit verzichtet werden kann. Gleichzeitig birgt der Verzicht das Risiko, Widerstände vonseiten der Gesellschaft zu spät erkennen und mediatisieren zu können. Insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kollidiert oftmals das begründete Interesse nach Diskretion des Investors mit dem Interesse der Bevölkerung, aber auch entscheidender Gremien, in Planungsprozesse und nicht erst nach Vertragsschluss einbezogen zu werden.
Damit es nicht zu den dargestellten Konflikten kommt bzw. die o.g. Spannungen die Planungs- und Bauprozesse nicht gefährden, sind insbesondere die Fragen zu diskutieren, welcher Grad an Information und Transparenz sowie welcher Zeitpunkt und welches Format für eine Bürger:innenbeteiligung dem Planungsprozess zuträglich sind. Mit den vorliegenden Empfehlungen sollen substanzielle Antworten skizziert werden und damit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, den Verantwortlichen in Verwaltung und Politik sowie den Fachdisziplinen für Planung, Gestaltung und Verfahrensbegleitung als Grundlage dienen.
Informelle Verfahren der frühzeitigen und inhaltlichen Einbindung der Bürgerschaft in Planungs- und Gestaltungsprozesse haben sich als gewinnbringendes Instrument bewährt. In Form von Leitbildprozessen oder integrierter Entwicklungskonzepte werden sie als kreative, dialogorientierte Foren implementiert, innerhalb derer sich die Bürger:innen, Träger öffentlicher Belange und kommunale Vertreter:innen unter planungsfachlicher Leitung austauschen. Diese Foren gilt es öffentlich zu bewerben, um auch dem Beteiligungsparadox zu begegnen, das die Beobachtung enthält, dass für gewöhnlich mit abnehmendem Projektänderungsspielraum der Partizipationsgrad wächst. Daneben lassen sich wettbewerbliche Verfahren und Beratungsgremien als zusätzliche Bausteine begreifen.
Vor Einstieg in das förmliche Verfahren
Grundsätzlich gilt es mit Rahmen- und Entwicklungsplänen übergeordnete städtebauliche Ziele zu erfassen und Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Innerhalb des so abgesteckten Rahmens ist im Hinblick auf konkrete Bebauungsvorhaben zu empfehlen: eine hohe Transparenz, das Ausbalancieren von Diskretion und Partizipation, die Einbindung fachlicher Kompetenz, der Austausch in Form ergebnisorientierter Dialoge, die Diskussion von Alternativen und Erweiterung des Betrachtungsmaßstabs, d.h. Berücksichtigung der Quartiersebene sowie eine klare Definition der Projektstruktur.
Informelles Verfahren
Informelle Verfahren bieten die Möglichkeit, zielgruppengerechte Gespräche zur Information zu führen, möglichst unter Beteiligung der Stadtverwaltung, Stadtpolitik, Fachbüros sowie der Projektträger und dadurch wiederum die Interessenslagen aller Beteiligten und Betroffenen abzuklopfen. Bei größeren Vorhaben werden projektbegleitende Beratungsgremien empfohlen, grundsätzlich jedoch eine regelmäßige und beständige Kommunikation. Auch Begleitgremien, die externe Fachexpertise involvieren, können gewinnbringend sein.
Förmliches Verfahren
Während des förmlichen Verfahrens ist es empfohlen, klar zwischen Planungs- und Durchführungsschritten zu differenzieren, die inhaltlichen Verfahrensziele stets im Auge zu behalten und zu kommunizieren und sorgfältig abzuwägen, welche Inhalte öffentlich und welche nichtöffentlich diskutiert werden.
Alle Empfehlungen im Detail finden Sie hier.
Wie kann sich „the Länd“ Baden-Württemberg weiterentwickeln? Welche Belange können aus Sicht der Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung identifiziert werden, um Impulse für die Landesentwicklung zu geben?