Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Mit den Architekturfakultäten von Universität, Hochschule für Technik und Akademie für Bildende Künste gehört Stuttgart zu den größten und renommiertesten Standorten für die Ausbildung von Planerinnen und Planern in Europa. Jahr für Jahr entstehen hier Studienarbeiten zu architektonischen und städtebaulichen Fragestellungen in Stuttgart. Um das Know-how und das kreative Potenzial der Hochschulen stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und für die Stadtentwicklung nutzbar zu machen, stiften die FÜNF Stuttgarter Kammergruppen einen Förderpreis. Ausgezeichnet werden herausragende studentische Arbeiten, die sich mit Themen der Stadt Stuttgart beschäftigen. Der Förderpreis wird im zweijährigen Rhythmus vergeben und steht unter der Schirmherrschaft des Stuttgarter Baubürgermeisters Peter Pätzold. Aus Anlass der laufenden Diskussion zur Internationalen Bauausstellung IBA’27 StadtRegion Stuttgart wurde der Teilnehmerkreis der Hochschulen auf die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und das Plangebiet auf die Region Stuttgart ausgeweitet.
Das Know-how der Hochschulen für Baukultur, Stadt- und Regionalentwicklung, Landschafts- und Umweltplanung in Stuttgart und der Region soll erschlossen und für die öffentlichen Debatten über die städtebauliche und architektonische Entwicklung der Stadt und Region Stuttgart genutzt werden.
Eingereicht werden können abgeschlossene Entwurfs-, Bachelor- oder Masterarbeiten zu Aufgaben und Standorten im Gebiet der Stadt und der Region Stuttgart. Entwürfe zu Fragestellungen in Hochbau, Städtebau, Regionalplanung, Ingenieurswesen, Innenraumgestaltung, Freiraumgestaltung, Landschaftsarchitektur und weitere neue Planungsaufgaben werden gleichrangig bewertet. Im Fokus der Beurteilung stehen die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Ort oder einer für die Entwicklung der Stadt und der Region relevanten Aufgabenstellung sowie die Chance zur Anregung der öffentlichen Diskussion durch den jeweiligen Vorschlag.
Studierende der Universität Stuttgart, der Hochschule für Technik Stuttgart, der Akademie für Bildende Künste Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen – Fakultät Landschaftsarchitektur, Umwelt und Stadtplanung können ihre Entwurfs-, Bachelor- oder Masterarbeiten zu Aufgaben und Standorten im Gebiet der Stadt und der Region Stuttgart einreichen. Diese müssen im Sommersemester 2023 bis Wintersemester 24/25 erarbeitet und abgeschlossen worden sein. Einzel- und Gruppenarbeiten sind zugelassen.
Die eingereichten Arbeiten dürfen vom Auslober zum Zwecke der Veröffentlichung (Buch, Zeitschrift, Ausstellung, Website des Auslobers) vollumfänglich unter Namensnennung der Verfasserinnen und Verfasser genutzt werden. Hierfür stellen die Teilnehmenden die eingereichten Bilder, Planunterlagen und Textmaterialien unentgeltlich und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Alle sonstigen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfasserinnen und Verfassern.
Das gesamte Verfahren wird unter Ausschluss des Rechtswegs abgewickelt. Die Jury ist unabhängig und tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Verfasserinnen und Verfasser einer Arbeit erklären sich durch ihre Teilnahme am Wettbewerb um den Studentenförderpreis mit dem Inhalt der Auslobung und ihren Bestimmungen einverstanden. Sie versichern, das uneingeschränkte Urheberrecht an den eingereichten Unterlagen zu haben.
Es stehen insgesamt 5.000 Euro Preisgeld zur Verfügung, die von der Jury auf fünf bis zehn prämierte Arbeiten verteilt werden. Sämtliche eingereichten Arbeiten werden dokumentiert. Alle für die zweite Bewerbungsstufe ausgewählten Arbeiten, werden vom 04. bis 31. Juli 2025 im Stuttgarter Rathaus ausgestellt.
Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an saskia.nehr@akbw.de, bis zum 31. März 2025 ist für jede Arbeit eine PDF-/Word Datei (Größe reduziert) mit folgendem Inhalt einzureichen:
Die Teilnehmenden, die die zweite Bewerbungsstufe erreicht haben, dürfen ihre Pläne im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung im Stuttgarter Rathaus präsentieren und nehmen an der Endauswahl der Preise durch die Jury teil.
Für die Präsentation der Pläne steht pro Arbeit eine Wandfläche von ca. zwei nebeneinander gehängten hochformatigen DIN-A0-Blättern zur Verfügung. Die abzugebenden Pläne dürfen diese Fläche nicht überschreiten, müssen jedoch nicht dem DIN-Format entsprechen. Die Präsentation eines Modells mit einer Tiefe von maximal 80 cm ist erwünscht. Wir bitten um Beachtung, dass keine brennbaren Materialien als Ausstellungsobjekte zugelassen sind.
Der Aufbau der Ausstellung erfolgt am 09. Juli 2025 durch die Teilnehmenden, ebenso der Abbau am 31. Juli 2025. Vertreterinnen und Vertreter der FÜNF Stuttgarter Kammergruppen sind bei der Organisation und Koordination behilflich. Die öffentliche Preisverleihung findet am 10. Juli 2025, 18:00 Uhr, im Stuttgarter Rathaus statt.
Flyer zum Download