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Auf Antrag vom 4. Dezember 2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit Schreiben vom 20. Februar 2020 unter dem Aktenzeichen 5-2691.4/103 gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes Baden-Württemberg die von der Landesvertreterversammlung 2019 am 23./24. November mit der erforderlichen Mehrheit der Delegierten beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung genehmigt. Aufgrund der Corona-Pandemie traten diese Änderungen erst zum 1.1.2021 mit Veröffentlichung In DAB regional BW 01/21 in Kraft.
Die neue Beitragsstruktur nimmt die anstehende Änderung des Architektengesetzes vorweg, mit der die "Tätigkeitsarten" aufgegeben werden sollen. Die Landesvertreterversammlungen - also das Architektenparlament - haben in den Jahren 2018 und 2019 das Thema intensv und ausführlich diskutiert und die seit 1. Janaur 2021 gültige Beitragsordnung beschlossen.
1. Beitrag für Kammermitglieder,
2. Beitrag für Kammermitglieder im Praktikum
4. Zusatzbeitrag für Kammermitglieder (ausgenommen 1. und 2.), die ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "frei" führen
Wenn Sie den bequemen Weg des Lastschrifteinzugs für Ihre Mitgliedsbeiträge wünschen, können Sie der Kammer ein SEPA-Basislastschrift-Mandat einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:
SEPA-Basislastschrift-Mandat am Computer ausfüllbar
SEPA-Basislastschrift-Mandat von Hand auszufüllen
als pdf-Datei: